push! – Das Stipendium für hessische Start-ups geht in die nächste Förderrunde

Ein erfolg­rei­ches Start-​​up beginnt mit einer inno­va­ti­ven Idee, erfor­dert jedoch nicht nur Krea­ti­vi­tät, son­dern auch Zeit und Res­sour­cen für eine erfolg­rei­che Umset­zung. Hier setzt das push!-Stipendium des Lan­des Hes­sen an, das Grün­de­rin­nen und Grün­dern die Mög­lich­keit bie­tet, ihre Ideen in trag­fä­hige Geschäfts­mo­delle zu ver­wan­deln.

Mit einer ein­ma­li­gen För­de­rung von bis zu 40.000 € inner­halb eines Jah­res erhal­ten aus­ge­wählte Start-​​ups die finan­zi­elle Unab­hän­gig­keit, um sich voll­kom­men auf die Wei­ter­ent­wick­lung ihres Unter­neh­mens zu kon­zen­trie­ren.

Die Bewer­bungs­phase für das Jahr 2024 star­tet am 1. Februar.

Teil­nah­me­be­din­gun­gen:

  • Inno­va­tion: Die För­de­rung rich­tet sich an Start-​​ups mit tech­no­lo­gi­schen und/​oder nicht­tech­ni­schen Inno­va­tio­nen von Pro­duk­ten, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen.
  • Nach­hal­tig­keit: Beson­ders för­der­wür­dig sind Start-​​ups, die einen Bei­trag zur Lösung drän­gen­der Zukunfts­fra­gen leis­ten und deren Geschäfts­mo­dell die Nach­hal­tig­keits­ziele der Ver­ein­ten Natio­nen (Sus­tainable Deve­lop­ment Goals – SDG) berück­sich­tigt.
  • Maxi­mal 5 Jahre alt: Start-​​ups dür­fen maxi­mal 5 Jahre alt sein und müs­sen der EU-​​Empfehlung gemäß als klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men (KMU) ein­ge­stuft sein, um teil­nah­me­be­rech­tigt zu sein.
  • Sitz in Hes­sen: Start-​​ups mit Haupt­sitz in Hes­sen sind zur Teil­nahme berech­tigt.

Nut­zen Sie die Chance und geben Sie Ihrer inno­va­ti­ven Geschäfts­idee einen PUSH!

Für wei­tere Infor­ma­tio­nen und zur Bewer­bung besu­chen Sie die offi­zi­elle Seite des push!-Stipendiums.