Produktsicherheitsrecht in Großbritannien – Neuigkeiten zur UKCA-Kennzeichnung

Als Folge des Brex­its musste Groß­bri­tan­nien die Pro­dukt­si­cher­heits­kenn­zeich­nung für den bri­ti­schen Markt anpas­sen. Dazu wurde ana­log zur CE-​​Kennzeichnung die UKCA-​​Kennzeichnung (United King­dom Con­for­mity Asses­sed) ein­ge­führt. Ursprüng­lich geplant war die end­gül­tige Ablö­sung der CE-​​Kennzeichnung als Zugang zum bri­ti­schen Markt zum 31.12.2021. Ab dem 01.01.2022 soll­ten dann nur noch UKCA-​​gekennzeichnete Pro­dukte der rele­van­ten Pro­dukt­grup­pen auf dem Markt bereit­ge­stellt wer­den dür­fen. Nicht nur wegen der COVID-​​19-​​Pandemie wurde jedoch klar, dass die­ser Ter­min nicht zu hal­ten war, weil bis dahin eine Kenn­zeich­nung der betrof­fe­nen und in Groß­bri­tan­nien benö­tig­ten Pro­dukte nicht gewähr­leis­tet wer­den konnte. Wei­tere Ver­schie­bun­gen folg­ten.

Auf der Web­seite fin­det sich, gut ver­steckt am Anfang und am am Ende der Seite, unter dem Rei­ter „show all updates“ die­ser Hin­weis:

“Last updated 1 August 2023

1 August 2023

Updated the ‚call to action‘ ban­ner before the main body of text, to list the sec­tors the CE mar­king will con­ti­nue to apply to. This is because the UK govern­ment intends to con­ti­nue to recognise the CE mar­king across Eng­land, Wales and Scot­land, inde­fi­ni­tely, beyond Decem­ber 2024.”

Das „Auf­ruf zum Handeln“-Banner vor dem Haupt­text wurde aktua­li­siert, um die Sek­to­ren auf­zu­lis­ten, für die die CE-​​Kennzeichnung wei­ter­hin gel­ten wird. Dies liegt daran, dass die bri­ti­sche Regie­rung beab­sich­tigt, die CE-​​Kennzeichnung in ganz Eng­land, Wales und Schott­land auf unbe­stimmte Zeit über Dezem­ber 2024 hin­aus anzu­er­ken­nen.“

Das heißt nicht weni­ger, als dass die bri­ti­sche Regie­rung bis auf wei­te­res auf die Durch­set­zung der UKCA-​​Kennzeichnung von EU-​​Produkten ver­zich­tet und statt­des­sen die CE-​​Kennzeichnung als Markt­zu­gangs­vor­aus­set­zung aus heu­ti­ger Sicht unbe­grenzt zulässt!

Wei­ter heißt es in der dazu­ge­hö­ri­gen Pres­se­mit­tei­lung (aus dem eng­li­schen Ori­gi­nal­text über­setzt):

„Diese Aktua­li­sie­run­gen gel­ten für die 18 Vor­schrif­ten, die in den Zustän­dig­keits­be­reich des bri­ti­schen Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Han­del (DBT) fal­len, das sind:

  • Spiel­zeuge
  • Pyro­tech­nik
  • Frei­zeit­boote und Was­ser­mo­tor­rä­der
  • ein­fa­che Druck­be­häl­ter
  • elek­tro­ma­gne­ti­sche Ver­träg­lich­keit
  • nicht­selbst­tä­tige Waa­gen
  • Mess­ge­räte
  • Mess­be­häl­ter­fla­schen
  • Auf­züge
  • Geräte für explo­si­ons­ge­fähr­dete Berei­che (ATEX)
  • Funk­ge­räte
  • Druck­ge­räte
  • Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA)
  • Gas­ge­räte
  • Maschi­nen
  • Aus­rüs­tung für den Ein­satz im Freien
  • Aero­sole
  • Elek­tri­sche Nie­der­span­nungs­ge­räte“

Im Rah­men der Bemü­hun­gen der bri­ti­schen Regie­rung um eine intel­li­gen­tere Regu­lie­rung soll die unbe­fris­tete Aner­ken­nung der CE-​​Kennzeichnung die Geschäfts­kos­ten und den Zeit­auf­wand für die Markt­ein­füh­rung von Pro­duk­ten sen­ken. Das bri­ti­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium will damit ver­hin­dern, dass es Ende 2024 durch Staus bei den Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren zu einer Unter­ver­sor­gung des bri­ti­schen Mark­tes mit EU-​​Produkten kommt.

Für Pro­dukte, die der UKCA-​​Kennzeichnung unter­lie­gen, aber nicht in den Zustän­dig­keits­be­reich des bri­ti­schen Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Han­del (DBT) fal­len, gel­ten Son­der­re­geln. Wei­tere Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie in den ver­link­ten bran­chen­spe­zi­fi­schen Leit­li­nien:

Autor: Michael Diet­zsch

Tel.: 0561 7891 – 284
Fax: 0561 7891 – 290
dietzsch@​kassel.​ihk.​de