Produktsicherheitsrecht in Großbritannien – Neuigkeiten zur UKCA-Kennzeichnung
Als Folge des Brexits musste Großbritannien die Produktsicherheitskennzeichnung für den britischen Markt anpassen. Dazu wurde analog zur CE-Kennzeichnung die UKCA-Kennzeichnung (United Kingdom Conformity Assessed) eingeführt. Ursprünglich geplant war die endgültige Ablösung der CE-Kennzeichnung als Zugang zum britischen Markt zum 31.12.2021. Ab dem 01.01.2022 sollten dann nur noch UKCA-gekennzeichnete Produkte der relevanten Produktgruppen auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Nicht nur wegen der COVID-19-Pandemie wurde jedoch klar, dass dieser Termin nicht zu halten war, weil bis dahin eine Kennzeichnung der betroffenen und in Großbritannien benötigten Produkte nicht gewährleistet werden konnte. Weitere Verschiebungen folgten.
Auf der Webseite https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking?utm_medium=email&utm_campaign=govuk-notifications-single-page&utm_source=882cc874-87ce-48fc-a13b-e93c7e9bb2b2&utm_content=immediately#full-publication-update-history findet sich, gut versteckt am Anfang und am am Ende der Seite, unter dem Reiter „show all updates“ dieser Hinweis:
“Last updated 1 August 2023
1 August 2023
Updated the ‚call to action‘ banner before the main body of text, to list the sectors the CE marking will continue to apply to. This is because the UK government intends to continue to recognise the CE marking across England, Wales and Scotland, indefinitely, beyond December 2024.”
Das „Aufruf zum Handeln“-Banner vor dem Haupttext wurde aktualisiert, um die Sektoren aufzulisten, für die die CE-Kennzeichnung weiterhin gelten wird. Dies liegt daran, dass die britische Regierung beabsichtigt, die CE-Kennzeichnung in ganz England, Wales und Schottland auf unbestimmte Zeit über Dezember 2024 hinaus anzuerkennen.“
Das heißt nicht weniger, als dass die britische Regierung bis auf weiteres auf die Durchsetzung der UKCA-Kennzeichnung von EU-Produkten verzichtet und stattdessen die CE-Kennzeichnung als Marktzugangsvoraussetzung aus heutiger Sicht unbegrenzt zulässt!
Weiter heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung (aus dem englischen Originaltext übersetzt):
„Diese Aktualisierungen gelten für die 18 Vorschriften, die in den Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, das sind:
- Spielzeuge
- Pyrotechnik
- Freizeitboote und Wassermotorräder
- einfache Druckbehälter
- elektromagnetische Verträglichkeit
- nichtselbsttätige Waagen
- Messgeräte
- Messbehälterflaschen
- Aufzüge
- Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
- Funkgeräte
- Druckgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Gasgeräte
- Maschinen
- Ausrüstung für den Einsatz im Freien
- Aerosole
- Elektrische Niederspannungsgeräte“
Im Rahmen der Bemühungen der britischen Regierung um eine intelligentere Regulierung soll die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung die Geschäftskosten und den Zeitaufwand für die Markteinführung von Produkten senken. Das britische Wirtschaftsministerium will damit verhindern, dass es Ende 2024 durch Staus bei den Zertifizierungsverfahren zu einer Unterversorgung des britischen Marktes mit EU-Produkten kommt.
Für Produkte, die der UKCA-Kennzeichnung unterliegen, aber nicht in den Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, gelten Sonderregeln. Weitere Informationen dazu finden Sie in den verlinkten branchenspezifischen Leitlinien:
- Medical devices (Medizinprodukteverordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR)
- Construction products (Bauprodukteverordnung)
- Cableways (Seilbahnen-Verordnung)
- Energy using products (Energie verbrauchende Produkte / Ökodesign-Richtlinie)
- Hazardous substances (RoHS) (Gefährliche Stoffe (RoHS-Richtlinie))
Autor: Michael Dietzsch