Neues vom Elektrogesetz – was müssen Händler, Hersteller und bereits Registrierte beachten? – Marburg
Elektrogesetz (ElektroG) bringt weitreichende Änderungen mit sich: Ab dem 15. August gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope“). Damit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich davon ausgeschlossen sind.
Das führt dazu, dass zum Beispiel Produkte mit elektrischer Funktion, die aktuell als Möbel oder Bekleidung gelten und daher bisher nicht als Elektrogerät eingestuft wurden, unter Umständen künftig registrierungspflichtig sind. Dazu gehören beispielsweise blinkende T-Shirts und beleuchtete Badezimmerspiegel. Bei Nicht-Registrierung besteht Vertriebsverbot und eine Abmahnung mit hohen Bußgeldern droht. Außerdem werden bestehende Registrierungen überführt. Wer in diesem Zuge in der falschen Kategorie ist, gilt als falsch registriert und kann ebenso abgemahnt werden. Betroffen sind alle bestehenden Registrierungen für Elektrogeräte im Sinne des ElektroG.
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