CE-Kennzeichnung Teil I – ein Grundlagenseminar mit allen CE-Maßnahmen

Die CE-​​Kennzeichnung umfasst mitt­ler­weile etwa 30 EG-​​Richtlinien. Diese soge­nann­ten CE-​​Richtlinien for­mu­lie­ren in ers­ter Linie Sicher­heits­an­for­de­run­gen für Pro­dukte, die auf dem Markt in Europa bereit­ge­stellt wer­den sol­len.

Unter­neh­men sind also von der CE-​​Kennzeichnung betrof­fen, wenn ihre Pro­dukte unter min­des­tens eine CE-​​Richtlinie fal­len – dann sind die gesetz­li­chen Vor­ga­ben die­ser Richt­li­nien zu erfül­len und das heißt im Wesent­li­chen:

  • Risi­ko­be­ur­tei­lung durch­füh­ren
  • Sicher­heits­maß­nah­men rea­li­sie­ren
  • Benut­ze­r­in­for­ma­tion erstel­len sowie
  • CE-​​Konformität nach­wei­sen.

Diese grund­le­gen­den CE-​​Maßnahmen sollte man ken­nen­ler­nen und dabei auch ver­ste­hen, wie sie mit­ein­an­der zusam­men­hän­gen und was diese Maß­nah­men für das eigene Unter­neh­men kon­kret bedeu­ten.

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