Neues Förderprogramm für Entwicklung innovativer Schutzausrüstung

In dem neuen Pro­gramm des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums  wer­den For­schungs– und Tech­no­lo­gien­ent­wick­lungs­vor­ha­ben zur Ent­wick­lung neuer Pro­dukte und Ver­fah­ren im Bereich inno­va­ti­ver Schutz­aus­rüs­tung (per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung im Sinne der Ver­ord­nung (EU) 2016/​24 (PSA-​​VO) sowie medi­zi­ni­sche Schutz­aus­rüs­tung gem. der Ver­ord­nung (EU) 2017/​745 (Med­ProdVO)) ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­kette über den Lebens­zy­klus von Pro­duk­ten bis hin zum Recy­cling, ein­schließ­lich der damit ver­bun­de­nen Dienst­leis­tun­gen wie z.B. Rei­ni­gung geför­dert. Die Vor­ha­ben kön­nen in Form von ein­zel­be­trieb­li­chen Pro­jek­ten oder im Ver­bund von min­des­tens zwei Ver­bund­part­nern (Ver­bund­pro­jekte) durch­ge­führt wer­den. Einer der Ver­bund­part­ner ist der Koor­di­na­tor.

Das Pro­gramm adres­siert ins­be­son­dere fol­gende För­der­schwer­punkte:

  • Nach­hal­tig­keit und Kreis­lauf­fä­hig­keit,
  • Funk­tio­na­li­tät, Erschlie­ßung neuer Bedarfs­be­rei­che,
  • Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der Pro­duk­tion und Dienst­leis­tun­gen,
  • Bei­trag zur Effi­zi­enz der Natio­na­len Reserve Gesund­heits­schutz (NRGS)
  • Stan­dar­di­sie­rung, Prüf– und Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren.
  • Mit die­ser För­der­maß­nahme sol­len ins­be­son­dere klei­nere und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) unter­stützt sowie die ver­stärkte Koope­ra­tion mit wei­te­ren Unter­neh­men der Bran­che und wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tun­gen ange­regt und gestärkt wer­den.

Die Pro­jekt­för­de­rung wird als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss im Wege der Anteil­fi­nan­zie­rung gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind grund­sätz­lich die zuwen­dungs­fä­hi­gen
pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. Es wird erwar­tet, dass sich Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft ange­mes­sen betei­li­gen. Für Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft kann die För­de­rung je nach Markt­nähe der zu ent­wi­ckeln­den Lösun­gen 15 bis 50 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Gesamt­kos­ten betra­gen.

Ins­ge­samt ste­hen für den Zeit­raum bis 2025 163 Mil­lio­nen Euro an För­der­vo­lu­men zur Ver­fü­gung. Die Aus­schrei­bungs­runde des För­der­pro­gramms endet am 31.12. 2021.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: https://​www​.bmwi​.de/​R​e​d​a​k​t​i​o​n​/​D​E​/​D​o​s​s​i​e​r​/​i​n​n​o​v​a​t​i​v​e​-​s​c​h​u​t​z​a​u​s​r​u​e​s​t​u​n​g​.html