Neues Förderprogramm „Digital jetzt“ startet am 7. September 2020

Die neue För­de­rung für kleine und mitt­lere Unter­neh­men des BMWi „Digi­tal jetzt“ star­tet am 7. Sep­tem­ber 2020: Ein­zel­un­ter­neh­men kön­nen bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard– und Soft­ware sowie die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ten­den bean­tra­gen.

Das neue Inves­ti­ti­ons­zu­schuss­pro­gramm „Digi­tal jetzt – Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für KMU“ unter­stützt KMU und Hand­werks­be­triebe mit 3 bis 499 Mit­ar­bei­tern in zwei Modu­len:

  • Modul 1: Inves­ti­tio­nen in digi­tale Tech­no­lo­gien, ins­be­son­dere Hard– und Soft­ware
  • Modul 2: Inves­ti­tio­nen in die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ter zu Digi­tal­the­men

Ziel des Pro­gramms ist es, die Digi­ta­li­sie­rung der Geschäfts­pro­zesse zu för­dern, um den Unter­neh­men neue Geschäfts­mo­delle zu ermög­li­chen. Dar­über hin­aus wer­den die Mit­ar­bei­ten­den befä­higt, die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu erken­nen, zu bewer­ten und die Digi­tale Trans­for­ma­tion im Unter­neh­men vor­an­zu­brin­gen.

Gegen­stand der För­de­rung:

Modul 1: Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen in kon­krete digi­tale Tech­no­lo­gien und damit ver­bun­dene Pro­zesse und Imple­men­tie­run­gen. Hierzu gehö­ren ins­be­son­dere Inves­ti­tio­nen in Hard– und Soft­ware, wel­che die interne und externe Ver­net­zung der Unter­neh­men för­dern unter Beach­tung ver­schie­de­ner Aspekte wie bei­spiels­weise daten­ge­trie­be­ner Geschäfts­mo­delle, Künst­li­che Intel­li­genz, Cloud-​​Anwendungen, Big-​​Data, Ein­satz von Hard­ware (bei­spiels­weise Sen­so­rik, 3D-​​Druck) sowie IT-​​Sicherheit und Daten­schutz.

Modul 2: Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen in Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men für die Mit­ar­bei­ter des geför­der­ten Unter­neh­mens im Umgang mit digi­ta­len Tech­no­lo­gien. Hierzu gehö­ren ins­be­son­dere Qua­li­fi­zie­run­gen oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men zur Digi­ta­len Trans­for­ma­tio­nen, zur Digi­ta­len Stra­te­gie, in digi­ta­len Tech­no­lo­gien, in IT-​​Sicherheit und Daten­schutz, zu Digi­ta­les und agi­les Arbei­ten oder in digi­ta­len Basis­kom­pe­ten­zen.

Förd­er­höhe:

Die Zuschüsse wer­den in Form einer Anteils­fi­nan­zie­rung gewährt. Die maxi­ma­len För­der­quo­ten sind nach Unter­neh­mens­größe bis zum 30. Juni 2021 wie folgt:

–Bis 50 Mit­ar­bei­ter:  bis zu 50 Pro­zent
–Bis 250 Mit­ar­bei­ter: bis zu 45 Pro­zent
–Bis 499 Mit­ar­bei­ter: bis zu 40 Pro­zent

Ab dem 1. Juli 2021 sind die maxi­ma­len För­der­quo­ten nach Unter­neh­mens­größe wie folgt:

–Bis 50 Mit­ar­bei­ter:  bis zu 40 Pro­zent
–Bis 250 Mit­ar­bei­ter: bis zu 35 Pro­zent
–Bis 499 Mit­ar­bei­ter: bis zu 30 Pro­zent

Die Unter­grenze für die bean­tragte För­der­summe beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kom­bi­nier­ter Inan­spruch­nahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Unter­grenze 3.000 Euro. Hin­ter­grund für recht hohen Unter­gren­zen sind vor­han­dene Län­der­pro­gramme, die weni­ger hohe Seg­mente abde­cken und das Bestre­ben, diese sinn­voll zu ergän­zen.

Anträge kön­nen vor­aus­sicht­lich ab dem 7. Sep­tem­ber gestellt wer­den.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und die Ver­lin­kung zum Online-​​Portal fin­den Sie hier.  Die gesamte För­der­richt­li­nie fin­den Sie hier.
Mit der Abwick­lung des För­der­pro­gramms wurde der DLR Pro­jekt­trä­ger (DLR-​​PT) betraut.

 

Kon­takt:

E-​​Mail: digitaljetzt@​dlr.​de
Tele­fon: +49 228 3821 2390