Neues aus der Innovationsförderung
Die öffentliche Förderung von innovativen Produkten und Dienstleistungen hatte sich bereits kurz vor Corona weiter differenziert, einmal durch das neue Angebot der steuerlichen Forschungsförderung des Bundes, dann durch eine Förderung von Forschung & Entwicklung (F&E) im Bereich Digitalisierung in Hessen (dist@l) und durch die Neuauflage des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Im September kam auch die bundesweite Förderung von Anschaffungen für Digitalisierungsmaßnahmen (digital jetzt) hinzu.
Neu: steuerliche Forschungsförderung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Forschungszulagen Gesetz. Es führt die steuerliche Förderung der Personalkosten von Forschungs– und Entwicklungs– (F&E-) Vorhaben in Form einer Forschungszulage ein. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt nachträglich Aufwendungen für F&E geltend machen können.
Gefördert werden 25 % der internen FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 15 % der absetzbaren externen FuE-Aufwendungen. Maximal können Unternehmen 4 Mio. Euro pro Jahr für FuE-Personalaufwendungen oder absetzbare Unteraufträge beim zuständigen Finanzamt geltend machen. D. h. die Forschungszulage beläuft sich auf bis zu 1 Mio. Euro jährlich je Unternehmen und wird mit der Körperschafts– oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet. Als Unternehmen gelten nur unabhängige Unternehmen. Verbundenen Unternehmen (Konzerne) können nur einmal die Zulage erhalten.
Alle bisherigen Zuschussprogramme mussten vor Beginn der Arbeiten beantragt und genehmigt werden. Es kam somit stark auf die qualifizierte Beantragung des jeweiligen F&E-Vorhabens an. Jetzt ist eine Förderung im Nachhinein möglich. Um eine zügigen Ablauf zu gewähren, empfiehlt es sich aber vor oder während der ARbeiten, die Bescheinigung zu beantragen. Die FuE-Projekte müssen bestimmten Kriterien genügen:
- auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig)
- auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen (schöpferisch)
- in Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein (ungewiss)
- einem Plan folgen und budgetiert sein (systematisch)
- zu reproduzierbaren Ergebnissen führen (übertragbar und/oder reproduzierbar)
Der Prozess bei der steuerlichen Forschungsförderung läuft in Zukunft so:
- FuE-Projekt durchführen
- Die Bescheinigungsstelle prüft, ob das Vorhaben eines Unternehmens steuerlich gefördert werden kann. Diese Bescheinigungsstelle stellt fest, dass eine bestimmte Maßnahme FuE darstellt.
- Der FuE-Aufwand wird beim zuständigen Finanzamt mit der Bescheinigung in einem Antrag auf Forschungszulage geltend gemacht.
- Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt.
Das alles ist erst mit der nächsten Steuererklärung, also im kommenden Jahr, fällig.
Da es noch keine Erfahrungen mit der Forschungszulage gibt, sollten Unternehmen ihre FuE-Projekte gut dokumentieren. Das jeweilige Finanzamt oder die Bescheinigungsstelle werden wahrscheinlich einen Nachweis über das durchgeführte Projekt sehen wollen. Es kann deshalb nicht schaden, von Beginn an eine Dokumentation anzulegen, wie es bei einem bewilligten Zuschussprogramm auch üblich wäre. Darin würden Ziele, Arbeitszeiten und Erfolge des Projekts dargestellt.
distr@l – Digitalisierung stärken – Transfer leben
Das neue hessische Förderprogramm distr@l bietet mit sieben Förderlinien eine Vielfalt an Möglichkeiten für Start ups, Hochschulen und KMU. Für Unternehmen ist insbesondere die Förderlinie 2 A „Digitale Produktinnovationen“ geeignet, um eine fast 50%ige Unterstützung für ein F&E-Projekt zu erhalten. Wenn ein KMU allein oder mit anderen ein neues Produkt / Dienstleistung schaffen will, reicht zunächst eine 8seitige Skizze. Wird diese positiv beschieden, wird ein Vollantrag ausgefüllt. Zu beachten ist: es wird nicht die Anschaffung von bestehenden Tools, Programmen oder Hardware finanziert, sondern die Erarbeitung von etwas ganz Neuem in einem F&E-Projekt. Möglich ist auch, zunächst eine Machbarkeitsstudie (Förderlinie 1) vorzuschalten, in der eine Bewertung und Analyse des Potenzials eines geplanten Vorhabens vorgenommen wird. Immer möglich ist die Zusammenarbeit mit einer Hessischen Hochschule, deren Anteil an der Arbeit in dem Vorhaben mit 90 % bezuschusst wird.
Bei Fragen dazu – rufen Sie uns an.
Neue Regeln beim ZIM
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) besteht bereits seit vielen Jahren. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Förderregeln veröffentlicht, die auf größere Projekte (550.000 statt bisher 380.000 €), größere Unternehmen (Obergrenze 1000 statt 250 Mitarbeiter), höhere Fördersätze von bis zu 55 % und eine stärkere Förderung der internationalen Zusammenarbeit setzen. Fragen sie uns. Wir informieren Sie ausführlich.
Digital jetzt – ein neues Programm für die Digitalisierung in Unternehmen
Ab 7. September können Investitionen in Digitalisierung, also die Anschaffung bestehender Hard– und Softwareprodukte – nicht F&E-Vorhaben wie sonst bei den Programmen üblich (!) – gefördert werden. Das neue Programm des Bundeswirtschaftsministeriums bezuschusst die Einführung also Investition mit maximal 50.000,- € oder 40 bis 60 % je nach Unternehmensgröße. Dazu ist ein Digitalisierungsplan nötig. Bei der Aufstellung des Plans und der Beantragung der Mittel unterstützt der Projektträger CCE.
Lassen sie sich von ´IHK Hessen innovativ´ beraten, welches Programm für ihre Ideen am besten geeignet ist!