Neues aus der Innovationsförderung

Die öffent­li­che För­de­rung von inno­va­ti­ven Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen hatte sich bereits kurz vor Corona wei­ter dif­fe­ren­ziert, ein­mal durch das neue Ange­bot der steu­er­li­chen For­schungs­för­de­rung des Bun­des, dann durch eine För­de­rung von For­schung & Ent­wick­lung (F&E) im Bereich Digi­ta­li­sie­rung in Hes­sen (dist@l) und durch die Neu­auf­lage des Zen­tra­len Inno­va­ti­ons­pro­gramms Mit­tel­stand (ZIM). Im Sep­tem­ber kam auch die bun­des­weite För­de­rung von Anschaf­fun­gen für Digi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men (digi­tal jetzt) hinzu.

Neu: steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das For­schungs­zu­la­gen Gesetz. Es führt die steu­er­li­che För­de­rung der Per­so­nal­kos­ten von For­schungs– und Ent­wick­lungs– (F&E-) Vor­ha­ben in Form einer For­schungs­zu­lage ein. Das bedeu­tet, dass Unter­neh­men jetzt nach­träg­lich Auf­wen­dun­gen für F&E gel­tend machen kön­nen.

Geför­dert wer­den 25 % der inter­nen FuE-​​Aufwendungen für Löhne und Gehäl­ter sowie 15 % der absetz­ba­ren exter­nen FuE-​​Aufwendungen. Maxi­mal kön­nen Unter­neh­men 4 Mio. Euro pro Jahr für FuE-​​Personalaufwendungen oder absetz­bare Unter­auf­träge beim zustän­di­gen Finanz­amt gel­tend machen. D. h. die For­schungs­zu­lage beläuft sich auf bis zu 1 Mio. Euro jähr­lich je Unter­neh­men und wird mit der Kör­per­schafts– oder Ein­kom­men­steuer durch das Finanz­amt ver­rech­net. Als Unter­neh­men gel­ten nur unab­hän­gige Unter­neh­men. Ver­bun­de­nen Unter­neh­men (Kon­zerne) kön­nen nur ein­mal die Zulage erhal­ten.

Alle bis­he­ri­gen Zuschuss­pro­gramme muss­ten vor Beginn der Arbei­ten bean­tragt und geneh­migt wer­den. Es kam somit stark auf die qua­li­fi­zierte Bean­tra­gung des jewei­li­gen F&E-Vorhabens an. Jetzt ist eine För­de­rung im Nach­hin­ein mög­lich. Um eine zügi­gen Ablauf zu gewäh­ren, emp­fiehlt es sich aber vor oder wäh­rend der ARbei­ten, die Beschei­ni­gung zu bean­tra­gen. Die FuE-​​Projekte müs­sen bestimm­ten Kri­te­rien genü­gen:

  • auf die Gewin­nung neuer Erkennt­nisse abzie­len (neu­ar­tig)
  • auf ori­gi­nä­ren, nicht offen­sicht­li­chen Kon­zep­ten und Hypo­the­sen beru­hen (schöp­fe­risch)
  • in Bezug auf das End­er­geb­nis unge­wiss sein (unge­wiss)
  • einem Plan fol­gen und bud­ge­tiert sein (sys­te­ma­tisch)
  • zu repro­du­zier­ba­ren Ergeb­nis­sen füh­ren (über­trag­bar und/​oder repro­du­zier­bar)

Der Pro­zess bei der steu­er­li­chen For­schungs­för­de­rung läuft in Zukunft so:

  1. FuE-​​Projekt durch­füh­ren
  2. Die Beschei­ni­gungs­stelle prüft, ob das Vor­ha­ben eines Unter­neh­mens steu­er­lich geför­dert wer­den kann. Diese Beschei­ni­gungs­stelle stellt fest, dass eine bestimmte Maß­nahme FuE dar­stellt.
  3. Der FuE-​​Aufwand wird beim zustän­di­gen Finanz­amt mit der Beschei­ni­gung in einem Antrag auf For­schungs­zu­lage gel­tend gemacht.
  4. Die For­schungs­zu­lage wird als Steu­er­gut­schrift gewährt.

Das alles ist erst mit der nächs­ten Steu­er­er­klä­rung, also im kom­men­den Jahr, fäl­lig.

Da es noch keine Erfah­run­gen mit der For­schungs­zu­lage gibt, soll­ten Unter­neh­men ihre FuE-​​Projekte gut doku­men­tie­ren. Das jewei­lige Finanz­amt oder die Beschei­ni­gungs­stelle wer­den wahr­schein­lich einen Nach­weis über das durch­ge­führte Pro­jekt sehen wol­len. Es kann des­halb nicht scha­den, von Beginn an eine Doku­men­ta­tion anzu­le­gen, wie es bei einem bewil­lig­ten Zuschuss­pro­gramm auch üblich wäre. Darin wür­den Ziele, Arbeits­zei­ten und Erfolge des Pro­jekts dar­ge­stellt.

 

distr@l  –  Digi­ta­li­sie­rung stär­ken – Trans­fer leben

Das neue hes­si­sche För­der­pro­gramm distr@l bie­tet mit sie­ben För­der­li­nien eine Viel­falt an Mög­lich­kei­ten für Start ups, Hoch­schu­len und KMU. Für Unter­neh­men ist ins­be­son­dere die För­der­li­nie 2 A „Digi­tale Pro­dukt­in­no­va­tio­nen“ geeig­net, um eine fast 50%ige Unter­stüt­zung für ein F&E-Projekt zu erhal­ten. Wenn ein KMU allein oder mit ande­ren ein neues Pro­dukt /​ Dienst­leis­tung schaf­fen will, reicht zunächst eine 8seitige Skizze. Wird diese posi­tiv beschie­den, wird ein Voll­an­trag aus­ge­füllt. Zu beach­ten ist: es wird nicht die Anschaf­fung von beste­hen­den Tools, Pro­gram­men oder Hard­ware finan­ziert, son­dern die Erar­bei­tung von etwas ganz Neuem in einem F&E-Projekt. Mög­lich ist auch, zunächst eine Mach­bar­keits­stu­die (För­der­li­nie 1) vor­zu­schal­ten, in der eine Bewer­tung und Ana­lyse des Poten­zi­als eines geplan­ten Vor­ha­bens vor­ge­nom­men wird. Immer mög­lich ist die Zusam­men­ar­beit mit einer Hes­si­schen Hoch­schule, deren Anteil an der Arbeit in dem Vor­ha­ben mit 90 % bezu­schusst wird.

Bei Fra­gen dazu – rufen Sie uns an.

 

Neue Regeln beim ZIM

Das Zen­trale Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) besteht bereits seit vie­len Jah­ren. Jetzt hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium neue För­der­re­geln ver­öf­fent­licht, die auf grö­ßere Pro­jekte (550.000 statt bis­her 380.000 €), grö­ßere Unter­neh­men (Ober­grenze 1000 statt 250 Mit­ar­bei­ter), höhere För­der­sätze von bis zu 55 % und eine stär­kere För­de­rung der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit set­zen. Fra­gen sie uns. Wir infor­mie­ren Sie aus­führ­lich.

 

Digi­tal jetzt – ein neues Pro­gramm für die Digi­ta­li­sie­rung in Unter­neh­men

Ab 7. Sep­tem­ber kön­nen Inves­ti­tio­nen in Digi­ta­li­sie­rung, also die Anschaf­fung beste­hen­der Hard– und Soft­ware­pro­dukte – nicht F&E-Vorhaben wie sonst bei den Pro­gram­men üblich (!) – geför­dert wer­den. Das neue Pro­gramm des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums bezu­schusst die Ein­füh­rung also Inves­ti­tion mit maxi­mal 50.000,- € oder 40 bis 60 % je nach Unter­neh­mens­größe. Dazu ist ein Digi­ta­li­sie­rungs­plan nötig. Bei der Auf­stel­lung des Plans und der Bean­tra­gung der Mit­tel unter­stützt der Pro­jekt­trä­ger CCE.

 

Las­sen sie sich von ´IHK Hes­sen inno­va­tiv´ bera­ten, wel­ches Pro­gramm für ihre Ideen am bes­ten geeig­net ist!