Neue EU-Regeln für das Recht auf Reparatur: Ein Überblick

 

Das Euro­päi­sche Par­la­ment und der Rat haben sich auf neue Regeln für das Recht auf Repa­ra­tur geei­nigt, die eine bedeu­tende Ver­än­de­rung im Umgang mit Elek­tro­nik– und Haus­halts­ge­rä­ten dar­stellt. Diese Rege­lun­gen haben das Ziel, nach­hal­tige Geschäfts­mo­delle zu för­dern und Abfall sowie Res­sour­cen­ver­schwen­dung zu redu­zie­ren.

Ver­ein­fachte und kos­ten­güns­tige Repa­ra­tu­ren für Ver­brau­cher

Für Ver­brau­cher bedeu­ten diese Rege­lun­gen eine ein­fa­chere und kos­ten­güns­ti­gere Mög­lich­keit, defekte Geräte nach Ablauf der Gewähr­leis­tung repa­rie­ren zu las­sen. Her­stel­ler sind dazu ver­pflich­tet, trans­pa­rente Infor­ma­tio­nen über die Repa­ra­tur­kos­ten bereit­zu­stel­len, damit Ver­brau­cher fun­dierte Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen.

Prak­ti­sche Maß­nah­men zur För­de­rung von Repa­ra­tu­ren

Dar­über hin­aus wer­den prak­ti­sche Maß­nah­men ergrif­fen, um Repa­ra­tu­ren wei­ter zu för­dern, wie zum Bei­spiel durch die Bereit­stel­lung von Repa­ra­tur­gut­schei­nen und –fonds. Eine neue euro­päi­sche Repa­ra­tur­platt­form wird Ver­brau­chern hel­fen, geeig­nete Repa­ra­tur­werk­stät­ten zu fin­den und diese zu unter­stüt­zen.

Nächste Schritte

Als nächste Schritte müs­sen der Text des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates förm­lich ver­ab­schie­det und im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union ver­öf­fent­licht wer­den. Anschlie­ßend tritt die Richt­li­nie 20 Tage spä­ter in Kraft.

 

Diese Initia­tive „Recht auf Repa­ra­tur“ ergänzt andere Vor­schläge der Kom­mis­sion, um nach­hal­ti­gen Kon­sum und Pro­duk­tion zu för­dern und das über­ge­ord­nete Ziel der EU zu unter­stüt­zen, bis 2050 der erste kli­ma­neu­trale Kon­ti­nent zu wer­den.