2. Ausschreibungsrunde: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

 

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) hat bekannt gege­ben, dass die zweite the­ma­ti­sche Aus­schrei­bungs­runde des Inno­va­ti­ons­pro­gramms für Geschäfts­mo­delle und Pio­nier­lö­sun­gen (IGP) gestar­tet ist. Diese Initia­tive zielt dar­auf ab, die Inno­va­ti­ons­kraft der deut­schen Wirt­schaft zu stär­ken und nicht nur tech­ni­sche Ent­wick­lun­gen, son­dern auch markt­nahe nicht tech­ni­sche Inno­va­tio­nen zu för­dern.

Das IGP rich­tet sich an kleine und mitt­lere Unter­neh­men sowie For­schungs­ein­rich­tun­gen, die gemein­sam an inno­va­ti­ven Lösun­gen arbei­ten. Die zu för­dern­den Pro­jekte wer­den im Rah­men von the­ma­ti­schen Aus­schrei­bungs­run­den ermit­telt, wobei der Schwer­punkt die­ses Mal auf Geschäfts­mo­del­len und Pio­nier­lö­sun­gen für bes­se­res Ler­nen und Arbei­ten liegt.

Das Thema des zwei­ten Calls umfasst eine Viel­zahl von Berei­chen, dar­un­ter Bil­dung, Arbeit und die Schnitt­stelle zwi­schen bei­den. Geför­dert wer­den Pro­jekte, die auf markt­ori­en­tierte Inno­va­tio­nen abzie­len und neue Lösun­gen ent­wi­ckeln, die gegen­über beste­hen­den Ansät­zen Vor­teile ver­spre­chen. Dies könnte bei­spiels­weise neue Kon­zepte für Arbeits­markt­in­te­gra­tion, inno­va­tive Tools für das Home­of­fice, Gamification-​​Lösungen für Bil­dung und Berufs­ori­en­tie­rung oder Inno­va­tio­nen im Bereich „New Work“ umfas­sen.

Inter­es­sierte Unter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen kön­nen ihre Teil­nah­me­an­träge bis zum 30. April 2024 um 15.00 Uhr ein­rei­chen.
Ver­spä­tete Anträge wer­den nicht berück­sich­tigt. Die Aus­wahl der Pro­jekte erfolgt im Wett­be­werbs­ver­fah­ren, wobei beson­ders über­zeu­gende Anträge zur Vor­stel­lung ihres Pro­jekts im Sep­tem­ber 2024 ein­ge­la­den wer­den kön­nen.

Die aus­ge­wähl­ten Antrag­stel­ler wer­den zur Voll­an­trags­stel­lung auf­ge­for­dert, wobei der Voll­an­trag inner­halb von acht Wochen nach der Auf­for­de­rung ein­ge­reicht wer­den muss. Wei­tere Infor­ma­tio­nen sowie die Mög­lich­keit zur Ein­rei­chung von Teil­nah­me­an­trä­gen fin­den sich auf der Web­site des BMWK unter www​.bmwk​.de/igp.