Import von Waren aus Drittländern
Die IHKs erhalten von Zeit zu Zeit Anfragen zu Importvorschriften für Produkte aus Drittländern. Damit sind die Länder außerhalb der EU plus EFTA (Schweiz, Norwegen usw.) gemeint. Die Anfragen werden von den Kolleginnen und Kollegen von International zollrechtlich bearbeitet. Es muss aber auch darauf geachtet werden, dass die Produkte sicher sein müssen. Das bedeutet, es muss festgestellt werden, ob sie unter eine sogenannte CE-Richtlinie fallen. Ohne Prüfung der Vorschriften zur CE-Zertifizierung sollten Waren nicht importiert werden. Wir beobachten Fälle, wo der Zoll Waren zurück an den Lieferanten oder zur Vernichtung in die Müllverbrennung geschickt hat – auf Kosten des Importeurs.
IHK Hessen innovativ erhält außerdem gelegentlich Anfragen, wenn der Zoll und die Marktaufsichtsbehörde den Importeuren Gelegenheit gibt, fehlende Unterlagen zur Produktsicherheit nachzureichen. Diese Unterlagen können bei bestimmten Produktgruppen* die CE-Konformitätserklärung oder das CE-Zertifikat (certificate of conformity) sein. Diese müssen vom Hersteller selber oder von einer „benannten Stelle“ (notified Body), also einer akkreditierten Prüforganisation ausgestellt sein. Diese Organisationen kann jeder im Internet in der NANDO-Liste suchen.
Im Zusammenhang mit dem Import von Masken gab es Fälle von gefälschten Zertifikaten. Das ist aufgefallen, weil die Prüforganisationen nicht existierten oder z.B. nicht für Medizinprodukte zugelassen waren. In solchen Fällen kann es zu teuren Rückrufaktionen kommen. Wenn der Importeur Zweifeln an der Echtheit des Zertifikats hat, macht er sich bei möglichen Schäden ebenfalls haftbar.
Insbesondere bei Elektrogeräten müssen mehrere Umweltvorschriften, wie z.B. die Elektrogeräte-Rücknahme, Batterie-Rücknahme (durchgestrichene Mülltonne), Vermeidung von giftigen Stoffen (RoHS) beim Import beachtet werden. Zu diesen Fragen informieren die Umweltabteilungen der IHKs.
Es ist rechtlich nicht möglich, die CE-Zertifizierung hier nachzuholen, wenn die Waren schon im Land sind. Auf jeden Fall darf ein Importeur keine Waren ohne CE-Kennzeichnung „auf den Markt bringen“ und das bedeutet: in die EU einführen(!), wenn die Waren unter eine CE-Vorschrift fallen. Wir beraten Importeure, ob ihre Waren unter eine CE-Vorschrift fallen. Wenn der Hersteller (im Drittland) innerhalb von wenigen Tagen eine CE-Zertifizierung nachreichen kann, ist es u.U. möglich, die Produkte nachträglich mit dem CE Zeichen zu markieren.
Es ist aber unmöglich, dann erst mit der Zertifizierung zu beginnen. Denn diese soll schon bei der Planung der Geräte dafür sorgen, dass mögliche Gefahren konstruktionsbedingt vermieden werden. Damit ist gemeint, dass eine gefährliche Fehlbedienung z.B. durch einen Notausschalter verhindert wird. Nur wenn das nicht möglich ist, kann ein Sicherheitshinweis vor der Gefahr warnen. Eine CE-Zertifizierung kann u.U. mehrere Tage, Wochen oder Monate (Medizinprodukte) dauern. Es wurde schon argumentiert, beim Auto kann ich doch auch später noch zum TÜV fahren. Dabei wird jedoch übersehen, dass alle Fahrzeuge bereits eine Typengenehmigung haben.
Aus den genannten Gründen sollte bereits im Kaufvertrag geregelt werden, dass die Ware allen EU Vorschriften entspricht und bei fehlenden Zertifikaten auf Kosten des Herstellers zurück genommen werden muss.
Autor:
Dr. Kai Blanck, IHK Hessen innovativ
*Z.B.: Elektro– und Telekommunikationsgeräte, Maschinen, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte, um nur einige zu nennen. Bei anderen Warengruppen, wie Textilien, Lebensmitteln oder Arzneien gelten ebenfalls besondere Vorschriften.