FuE Förderprogramm ZIM: Neue Richtlinie bietet bessere Konditionen für junge Unternehmen
Am 20. Januar wurde die neue Richtlinie für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) veröffentlicht. Insbesondere junge Unternehmen und Erstinnovatoren profitieren von besseren Förderbedingungen. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.
Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Forschungs– und Entwicklungsprojekten (FuE) das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken.
Ein paar Zahlen und Fakten zu den geförderten Unternehmen:
- Etwa 75 Prozent der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
- Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42%
- Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28% aus
Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:
- Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45% bei Einzelprojekten (EP) und 50% bei Kooperationsprojekten (KP)
- Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter)
- Bessere Leistungen zur Markteinführung – dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
- Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45% bei EP und auf 55% bei KP.
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
- Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.
Aktuell wird die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Dies soll gegen Ende des ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen möglich sein wird. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet. Hier finden Sie die neue ZIM-Richtlinie. Ein Dokument mit den zentralen Änderungen befindet sich hier.
Ansprechpartner:
Dr. Kai Blanck
Tel.: 069 2197 – 1428