FuE Förderprogramm ZIM: Neue Richtlinie bietet bessere Konditionen für junge Unternehmen

Am 20. Januar wurde die neue Richt­li­nie für das „Zen­trale Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand“ (ZIM) ver­öf­fent­licht. Ins­be­son­dere junge Unter­neh­men und Erstin­no­va­to­ren pro­fi­tie­ren von bes­se­ren För­der­be­din­gun­gen. 2020 ste­hen hier­für Haus­halts­mit­tel in Höhe von 555 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung.

Das ZIM ist mit jähr­lich über 3.000 neuen For­schungs– und Ent­wick­lungs­pro­jek­ten (FuE) das größte Pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung zur För­de­rung des inno­va­ti­ven Mit­tel­stan­des. Die För­der­mög­lich­kei­ten gehen von Ein­zel­för­de­run­gen über Koope­ra­ti­ons­för­de­run­gen bis hin zur För­de­rung von Inno­va­ti­ons­netz­wer­ken.

Ein paar Zah­len und Fak­ten zu den geför­der­ten Unter­neh­men:

  • Etwa 75 Pro­zent der geför­der­ten Unter­neh­men haben weni­ger als 50 Beschäf­tigte
  • Die Erst­för­der­quote beim ZIM-​​Programm liegt bei 42%
  • Junge Unter­neh­men (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28% aus

Die wesent­li­chen Ände­run­gen der neuen ZIM-​​Richtlinie sind:

  • Erhö­hung der För­der­sätze für kleine junge Unter­neh­men auf 45% bei Ein­zel­pro­jek­ten (EP) und 50% bei Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten (KP)
  • Öff­nung des ZIM für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Part­ner­un­ter­neh­men weni­ger als 1.000 Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen (zuvor Begren­zung auf weni­ger als 500 Mit­ar­bei­ter)
  • Bes­sere Leis­tun­gen zur Markt­ein­füh­rung – dazu zäh­len Leis­tun­gen wie Inno­va­ti­ons­be­ra­tun­gen, inno­va­ti­ons­un­ter­stüt­zende Dienst­leis­tun­gen, Mes­se­auf­tritte sowie Bera­tung zu Pro­dukt­de­sign und Ver­mark­tung
  • Erhöhte För­der­sätze für kleine Unter­neh­men aus struk­tur­schwa­chen Regio­nen auf 45% bei EP und auf 55% bei KP.
  • Erhö­hung der zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten (EP: Erhö­hung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhö­hung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unter­neh­men.) Die maxi­mal mög­li­che För­der­summe für das Gesamt­pro­jekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
  • Erhö­hung der För­der­summe für natio­nale ZIM-​​Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.

Aktu­ell wird die ZIM-​​Projektträgerschaft neu aus­ge­schrie­ben. Dies soll gegen Ende des ers­ten Quar­tals 2020 abge­schlos­sen sein, sodass dann eine Antrag­stel­lung unter den aktua­li­sier­ten ZIM-​​Förderbedingungen mög­lich sein wird. För­der­an­träge auf Grund­lage der alten ZIM-​​Richtlinie, die bis 31. Dezem­ber 2019 ein­ge­gan­gen sind, wer­den wei­ter von den bis­he­ri­gen Pro­jekt­trä­gern bear­bei­tet. Hier fin­den Sie die neue ZIM-​​Richtlinie. Ein Doku­ment mit den zen­tra­len Ände­run­gen befin­det sich hier.

 

Ansprech­part­ner:

Dr. Kai Blanck

Tel.: 069 2197 – 1428

E-​​Mail: k.​blanck@​frankfurt-​main.​ihk.​de