Förderprogrammfamilie distr@l

Ende 2019 hat das hes­si­sche Digi­tal­mi­nis­te­rium eine neue För­der­fa­mi­lie mit dem Namen distr@l auf­ge­legt, die die Digi­ta­li­sie­rung und den Wis­sens­trans­fer im Land stär­ken soll. Es wer­den in vier För­der­li­nien ins­ge­samt 40 Mio. Euro für 5 Jahre bereit gestellt. Wenn Sie Fra­gen zu den umfang­rei­chen För­der­mög­lich­kei­ten haben, bera­ten wir Sie gerne.

Schwer­punkt der För­de­rung durch distr@l ist die Digi­ta­li­sie­rung und die erfor­der­li­che For­schung & Ent­wick­lung (FuE) in Unter­neh­men und Hoch­schu­len. Vor­ha­ben kön­nen mit einem nicht rück­zahl­ba­ren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % (bei Hoch­schu­len und Star­tups evt. mehr) geför­dert wer­den. Das Vor­ge­hen bei der Bean­tra­gung ähnelt den bewähr­ten LOEWE Antrags­ver­fah­ren. Es wird zum Bei­spiel ein zwei­stu­fi­ges Antrags­ver­fah­ren mit Skizze im ers­ten Schritt geben. Ein­zel­hei­ten wer­den noch bekannt gege­ben.

Die För­der­li­nien behan­deln unter­schied­li­che Ziel­grup­pen und Mög­lich­kei­ten:

In För­der­li­nie 1 wer­den Mach­bar­keits­stu­dien für Digi­tal­vor­ha­ben unter­stützt.

In För­der­li­nie 2 geht es in Modul A um digi­tale Pro­dukt­in­no­va­tio­nen und in Modul B um digi­tale Pro­zes­sin­no­va­tio­nen, die von KMU mit Sitz in Hes­sen allein oder in Koope­ra­tion mit Unter­neh­men oder Hoch­schu­len ent­wi­ckelt wer­den. Dabei kön­nen Pro­zes­sin­no­va­tio­nen in einer neuen oder wesent­lich ver­bes­ser­ten Methode für die Pro­duk­tion beste­hen. Oder es geht um eine Pro­zess­um­stel­lung mit wesent­li­chen Ände­run­gen bei den Tech­ni­ken, der Aus­rüs­tun­gen oder der Soft­ware in der Pro­duk­tion.

Da kom­plexe digi­tale Pro­dukt– und Pro­zes­sin­no­va­tio­nen einer pro­fes­sio­nel­len Pla­nung bedür­fen, kann vorab eine Mach­bar­keits­stu­die aus För­der­li­nie 1 durch­ge­führt wer­den.

För­der­li­nie 3 wen­det sich an Hoch­schu­len, wo der Wis­sens– und Tech­no­lo­gie­trans­fer im Bereich von Digi­tal­ent­wick­lun­gen geprüft wird.

In För­der­li­nie 4 schließ­lich sol­len in Modul A Aus­grün­dung aus Hoch­schu­len mit digi­ta­lem Kon­text geför­dert wer­den. Das Digi­tal­mi­nis­te­rium möchte den Entre­pre­neur­ge­dan­ken ver­stärkt in die Hoch­schu­len brin­gen, ins­be­son­dere mit Blick auf die beson­dere Dyna­mik der Digi­ta­li­sie­rung. Dazu wird die pra­xis­ori­en­tierte Vali­die­rung von For­schungs­er­geb­nis­sen finan­ziert mit dem Ziel, Exis­tenz– bzw. Unter­neh­mens­grün­dun­gen anzu­sto­ßen.

In Modul B wird das Wachs­tum von Star­tups bis zu 8 Jahre nach Grün­dung unter­stützt. Sie bekom­men damit die Chance, Inno­va­ti­ons­sprünge und einen signi­fi­kan­ten Ent­wick­lungs­schritt mit digi­ta­lem Kon­text zu ermög­li­chen. Ein bereits erprob­tes Ent­wick­ler­team mit einer spe­zi­el­len, noch nicht vor­han­de­nen Kom­pe­tenz kann so zur erfolg­rei­chen Durch­füh­rung des geplan­ten nächs­ten Ent­wick­lungs­schrit­tes Unter­stüt­zung bekom­men. Im Aus­wahl­ver­fah­ren wer­den Star­tups, die eine Neu­ein­stel­lung pla­nen, beson­ders berück­sich­tigt.

Ansprech­part­ner:

Dr. Kai Blanck

Tel.: 069 2197 – 1428

k.​blanck@​frankfurt-​main.​ihk.​de