Förderbekanntmachung für ein bundesweites „Netzwerk Mittelstand-Digital“

In den Jah­ren 2020 bis 2022 lau­fen die Pro­jekte aus zwei För­der­be­kannt­ma­chun­gen par­al­lel: die aus­lau­fende För­de­rung der Mit­tel­stand 4.0-Kompetenzzentren und die neue För­de­rung der Mittelstand-​​Digital Zen­tren. Die beste­hen­den Struk­tu­ren im För­der­schwer­punkt Mittelstand-​​Digital sol­len eine Ver­net­zung aller geför­der­ten Pro­jekte gewähr­leis­ten und dadurch Syn­er­gie­ef­fekte erzie­len.

Ziel des bun­des­wei­ten Netz­werks der Mittelstand-​​Digital Zen­tren ist es, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit Hilfe neuer digi­ta­ler Anwen­dun­gen und neuer digi­ta­ler Tech­no­lo­gien zukunfts­fä­hig zu machen („Unter­neh­men der Zukunft“). Das BMWi unter­stützt also KMU dabei, die Digi­ta­li­sie­rung stra­te­gisch anzu­ge­hen, als ganz­heit­li­chen Pro­zess auf Basis der betrieb­li­chen Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen Unter­neh­mens zu gestal­ten und inno­va­tive Digi­ta­li­sie­rungs­an­wen­dun­gen in KMU zu brin­gen.

Schwer­punkte der För­de­rung:

  1. Pra­xis­ori­en­tierte und ziel­grup­pen­ge­rechte Informations-​​, Demons­tra­ti­ons– und Unter­stüt­zungs­an­ge­bote für KMU zu neuen digi­ta­len Tech­no­lo­gien und neuen digi­ta­len Anwen­dun­gen.
  2. Wei­ter­qua­li­fi­ka­tion für die Fach­kräfte im Unter­neh­men, z.B. Schu­lun­gen, Work­shops etc.
  3. Beglei­tung von Pra­xis­pro­jek­ten als Instru­ment für den Wis­sens­trans­fer.
  4. Ent­wick­lung und Umset­zung von Ange­bo­ten und Maß­nah­men, die KMU befä­hi­gen an der daten­ge­trie­be­nen Wirt­schaft zu par­ti­zi­pie­ren.
  5. Umset­zung der Maß­nah­men zu fol­gen­den The­men: Nach­hal­tig­keit, Ener­gie– und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz, Kreis­lauf­wirt­schaft oder neue tech­no­lo­gi­sche Mög­lich­kei­ten wie Künst­li­che Intel­li­genz, Inter­net of Things and Ser­vices, 5G, Cloud Com­pu­ting, Block­chain oder Big Data.
  6. Akti­ver Wis­sens­aus­tausch und Ver­net­zung.

Zuwen­dungs­emp­fän­ger:

Antrags­be­rech­tigt sind aus­schließ­lich öffent­li­che oder nicht gewinn­ori­en­tiert arbei­tende Insti­tu­tio­nen wie Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen, Ver­eine und Ver­bände, Wirt­schafts­för­de­rer, Kam­mern sowie Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts und Gebiets­kör­per­schaf­ten, die auf­grund ihrer bis­he­ri­gen Erfah­run­gen und Tätig­keit und ihres Auf­trags in der Lage sind, die digi­tale Trans­for­ma­tion fach­lich kom­pe­tent und unter Beach­tung der oben genann­ten Rand­be­din­gun­gen und Auf­ga­ben an die Ziel­gruppe her­an­zu­tra­gen.

Dauer der För­de­rung:

Der För­der­zeit­raum beträgt maxi­mal drei Jahre ab Bewil­li­gung mit einer Option auf Ver­län­ge­rung um maxi­mal zwei Jahre.

Mit der Betreu­ung der För­der­pro­jekte ist beauf­tragt das Deut­sche Zen­trum für Luft– und Raum­fahrt e. V. (DLR).

Ansprech­part­ner:

Dr. Sven Nuß­baum
Tel.: +49 2 28/​38 21 – 23 90
E-​​Mail: mittelstand-​digital@​dlr.​de

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur För­der­aus­schrei­bung fin­den Sie hier.

Quelle: BMWi