Digital-Zuschuss Hessen startet mit überarbeiteten Bedingungen in neue Förderphase
Im vergangenen Jahr hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bereits erfolgreich gewerbliche Unternehmen in Hessen mit dem Digital-Zuschuss auf ihrem Weg in die Digitalisierung unterstützt. Der hessische Digital-Zuschuss setzt sinnvolle Impulse zur Digitalisierung der Wirtschaft in Hessen. Um gewerbliche Unternehmen in Hessen weiterhin bestmöglich auf diesem Weg zu unterstützen, startet der Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen in eine neue Förderphase.
In diesem Jahr stellt das HMWEVW rund 5 Millionen Euro für Vorhaben zur konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der Informations– und Kommunikationstechnik sowie der Verbesserung der IKT-Sicherheit im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung. Bei dem ersten Förderaufruf sollen nun Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt weiterhin bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um alle interessierten Unternehmen mit dem Digital-Zuschuss zu unterstützen und wir den Unternehmen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihren Förderchancen geben möchten, werden wir in diesem Jahr die Förderung in mehrere Antragsphasen staffeln. Um einen Antrag stellen zu können, wird vorab eine Onlineanmeldung erforderlich.
Unternehmen, deren Anträge fristgerecht und vollständig eingegangen sind, sollen möglichst innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung zur Förderung Ihres Vorhabens erhalten. Die Projekte müssen dann innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt und die Verwendungsnachweise bei der Wirtschafts– und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden.
Der erste Förderaufruf startet am 13.05.2019. Ein zweiter Förderaufruf ist für Ende Juni geplant. Ein dritter für Ende August. Die genauen Termine werden frühzeitig veröffentlicht.
Die Antragsunterlagen erhalten die Unternehmen nach erfolgreicher Onlineanmeldung für die Teilnahme am Förderprogramm bei der WIBank. Danach muss Ihr vollständiger Antrag innerhalb von 10 Werktagen schriftlich auf postalischem Weg bei der WIBank eingegangen sein. Der Antrag besteht aus einem Antragsformular, einer Kostenaufstellung ggf. mit Umsetzungsangeboten, einer Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und einer KMU-Erklärung (nur bei Verbund– und/oder Partnerunternehmen).
Das Merkblatt mit den Förderbedingungen und einer Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen wurde überarbeitet und muss vor Antragstellung zur Kenntnis genommen werden.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.