Digital-Zuschuss Hessen startet mit überarbeiteten Bedingungen in neue Förderphase

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat das Hes­si­sche Minis­te­rium für Wirt­schaft, Ener­gie, Ver­kehr und Woh­nen (HMWEVW) bereits erfolg­reich gewerb­li­che Unter­neh­men in Hes­sen mit dem Digital-​​Zuschuss auf ihrem Weg in die Digi­ta­li­sie­rung unter­stützt. Der hes­si­sche Digital-​​Zuschuss setzt sinn­volle Impulse zur Digi­ta­li­sie­rung der Wirt­schaft in Hes­sen. Um gewerb­li­che Unter­neh­men in Hes­sen wei­ter­hin best­mög­lich auf die­sem Weg zu unter­stüt­zen, star­tet der Zuschuss für Digi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men in eine neue För­der­phase.

In die­sem Jahr stellt das HMWEVW rund 5 Mil­lio­nen Euro für Vor­ha­ben zur kon­kre­ten Ein­füh­rung neuer digi­ta­ler Sys­teme der Infor­ma­ti­ons– und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik sowie der Ver­bes­se­rung der IKT-​​Sicherheit im Rah­men des Digital-​​Zuschusses zur Ver­fü­gung. Bei dem ers­ten För­der­auf­ruf sol­len nun Mit­tel in Höhe von 2 Mil­lio­nen Euro ein­ge­setzt wer­den.

Der Zuschuss beträgt wei­ter­hin bis zu 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben und ist auf eine maxi­male Förd­er­höhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine För­de­rung kann ab zuwen­dungs­fä­hi­gen Sach­aus­ga­ben in Höhe von 4.000 Euro erfol­gen. Antrags­be­rech­tigt sind kleine und mitt­lere Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sowie freie Berufe mit einer Betriebs­stätte in Hes­sen.

Da die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel nicht aus­rei­chen wer­den, um alle inter­es­sier­ten Unter­neh­men mit dem Digital-​​Zuschuss zu unter­stüt­zen und wir den Unter­neh­men schnellst­mög­lich eine Rück­mel­dung zu Ihren För­der­chan­cen geben möch­ten, wer­den wir in die­sem Jahr die För­de­rung in meh­rere Antrags­pha­sen staf­feln. Um einen Antrag stel­len zu kön­nen, wird vorab eine Online­an­mel­dung erfor­der­lich.

Unter­neh­men, deren Anträge frist­ge­recht und voll­stän­dig ein­ge­gan­gen sind, sol­len mög­lichst inner­halb von 4 Wochen Rück­mel­dung zur För­de­rung Ihres Vor­ha­bens erhal­ten. Die Pro­jekte müs­sen dann inner­halb einer vor­ge­ge­be­nen Frist umge­setzt und die Ver­wen­dungs­nach­weise bei der Wirt­schafts– und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) ein­ge­reicht wer­den.

Der erste För­der­auf­ruf star­tet am 13.05.2019. Ein zwei­ter För­der­auf­ruf ist für Ende Juni geplant. Ein drit­ter für Ende August.  Die genauen Ter­mine wer­den früh­zei­tig ver­öf­fent­licht.

Die Antrags­un­ter­la­gen erhal­ten die Unter­neh­men nach erfolg­rei­cher Online­an­mel­dung für die Teil­nahme am För­der­pro­gramm bei der WIBank. Danach muss Ihr voll­stän­di­ger Antrag inner­halb von 10 Werk­ta­gen schrift­lich auf pos­ta­li­schem Weg bei der WIBank ein­ge­gan­gen sein. Der Antrag besteht aus einem Antrags­for­mu­lar, einer Kos­ten­auf­stel­lung ggf. mit Umset­zungs­an­ge­bo­ten, einer Erklä­rung über bereits erhal­tene De-​​minimis-​​Beihilfen und einer KMU-​​Erklärung (nur bei Ver­bund– und/​oder Part­ner­un­ter­neh­men).

Das Merk­blatt mit den För­der­be­din­gun­gen und einer Über­sicht über die för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men wurde über­ar­bei­tet und muss vor Antrag­stel­lung zur Kennt­nis genom­men wer­den.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Anmel­de­mög­lich­kei­ten fin­den Sie hier.