Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Digital-Zuschuss – der erste Förderaufruf am 17.03.2020
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird in 2020 insgesamt rund sieben Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung stellen. Innerhalb des Förderjahrs gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe (17.03.2020, 09.06.2020 und 15.09.2020), an denen sich Interessenten über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können.
Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie hier.
Noch Fragen? Die Regionalberater von IHK Hessen innovativ helfen Ihnen gerne weiter.