Digital Services Act (DSA): Was ändert sich im Februar?
Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld – das soll der Digital Services Act (DSA)/Gesetz über Digitale Dienste herbeiführen. Der DSA schafft harmonisierte Vorschriften für die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt. Damit soll effektiver gegen illegale Inhalte wie Hassrede, Marken– und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Ziel ist es, Rechte auf Online-Plattformen konsequenter durchzusetzen. Zudem soll mehr Transparenz über die Moderation und Darstellung von Inhalten gewährleistet sein. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Ab dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.
Der DSA betrifft alle Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb niedergelassen sind. Dazu zählen unter anderem Online-Marktplätze, Soziale Netzwerke, Internetdienstanbieter oder Betreiber von Cloud– und Messaging-Diensten.
Vermittlungsdienste werden stärker in die Verantwortung genommen, um illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte effizient zu bekämpfen. Die Haftungsregeln für Online-Vermittlungsdienste werden näher definiert. Verschiedene Sorgfaltspflichten werden abgestuft nach Unternehmensgröße eingeführt.
Melde– und Abhilfeverfahren werden harmonisiert, damit Plattformen schneller und konsequenter auf die Meldung von illegalen Inhalten reagieren können. Mit der Festlegung des KYBC-Prinzips („Know Your Business Customer“) sollen Unternehmerdaten wie Name, Adresse, Bankdaten und Handelsregistereintrag vor der Nutzung von Plattformdiensten in Erfahrung gebracht werden. Daneben wird es neue Transparenz– und Berichtspflichten geben.