Digital Services Act (DSA): Was ändert sich im Februar?

Mehr Sicher­heit und Ver­ant­wor­tung im Online-​​Umfeld – das soll der Digi­tal Ser­vices Act (DSA)/​Gesetz über Digi­tale Dienste her­bei­füh­ren. Der DSA schafft har­mo­ni­sierte Vor­schrif­ten für die Erbrin­gung von Online-​​Vermittlungsdiensten im Bin­nen­markt. Damit soll effek­ti­ver gegen ille­gale Inhalte wie Hass­rede, Mar­ken– und Pro­dukt­pi­ra­te­rie oder unsi­chere Pro­dukte vor­ge­gan­gen wer­den. Ziel ist es, Rechte auf Online-​​Plattformen kon­se­quen­ter durch­zu­set­zen. Zudem soll mehr Trans­pa­renz über die Mode­ra­tion und Dar­stel­lung von Inhal­ten gewähr­leis­tet sein. Der DSA ist am 16. Novem­ber 2022 in Form einer Ver­ord­nung in Kraft getre­ten. Ab dem 17. Februar 2024 müs­sen die Regeln in allen Mit­glied­staa­ten ver­bind­lich ange­wen­det wer­den. 

Der DSA betrifft alle Online-​​Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Bin­nen­markt anbie­ten, unab­hän­gig davon, ob sie in der Euro­päi­schen Union oder außer­halb nie­der­ge­las­sen sind. Dazu zäh­len unter ande­rem Online-​​Marktplätze, Soziale Netz­werke, Inter­net­dienst­an­bie­ter oder Betrei­ber von Cloud– und Messaging-​​Diensten. 

Ver­mitt­lungs­dienste wer­den stär­ker in die Ver­ant­wor­tung genom­men, um ille­gale Waren, Dienst­leis­tun­gen oder Inhalte effi­zi­ent zu bekämp­fen. Die Haf­tungs­re­geln für Online-​​Vermittlungsdienste wer­den näher defi­niert. Ver­schie­dene Sorg­falts­pflich­ten wer­den abge­stuft nach Unter­neh­mens­größe ein­ge­führt. 

Melde– und Abhil­fe­ver­fah­ren wer­den har­mo­ni­siert, damit Platt­for­men schnel­ler und kon­se­quen­ter auf die Mel­dung von ille­ga­len Inhal­ten rea­gie­ren kön­nen. Mit der Fest­le­gung des KYBC-​​Prinzips („Know Your Busi­ness Cust­o­mer“) sol­len Unter­neh­mer­da­ten wie Name, Adresse, Bank­da­ten und Han­dels­re­gis­ter­ein­trag vor der Nut­zung von Platt­form­diens­ten in Erfah­rung gebracht wer­den. Dane­ben wird es neue Trans­pa­renz– und Berichts­pflich­ten geben.