Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Antrags­platt­form für die „Corona-​​Überbrückungshilfe für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men“ ist frei­ge­schal­tet. Das Bun­des­pro­gramm im Umfang von knapp 25 Mil­li­ar­den Euro knüpft an die Corona-​​Soforthilfen an und soll hel­fen, die wirt­schaft­li­che Exis­tenz von klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men zu sichern, die durch Corona-​​bedingte Auf­la­gen oder Schlie­ßun­gen wei­ter­hin erheb­li­che Umsatz­ein­bu­ßen erlei­den. Die lau­fen­den Fix­kos­ten der För­der­mo­nate Juni, Juli und August 2020 wer­den, abhän­gig von der Schwere der Umsatz­ein­brü­che im Ver­gleichs­zeit­raum, antei­lig aus­ge­gli­chen. Für Unter­neh­men mit bis zu 5 Mit­ar­bei­tern beträgt der För­der­höchst­be­trag 9.000 Euro für drei Monate, bei bis zu 10 Mit­ar­bei­tern 15.000 Euro für drei Monate. Grö­ßere Unter­neh­men kön­nen maxi­mal 150.000 Euro für drei Monate erhal­ten.

Das Antrags­ver­fah­ren sieht zwin­gend die Betei­li­gung eines auf der Platt­form des BMWi regis­trier­ten Steu­er­be­ra­ters, Wirt­schafts­prü­fers oder ver­ei­dig­ten Buch­prü­fers vor; nur diese kön­nen für för­der­be­rech­tigte Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen Anträge über die zen­trale Platt­form ein­rei­chen. Zur Vor­be­rei­tung der Anträge und zur Abklä­rung von Fra­gen soll­ten sich poten­ti­elle Antragsteller/​-​​innen daher als­bald mit ihrem Steu­er­be­ra­ter in Ver­bin­dung set­zen und ein Bera­tungs­ge­spräch ver­ein­ba­ren (oder, sofern noch nicht vor­han­den, sich einen Steu­er­be­ra­ter suchen).

 

Wei­tere hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen zu den Über­brü­ckungs­hil­fen fin­den Sie hier.

Quelle: BMWI