CE-Kennzeichnung: Entwurf der neuen Spielzeugverordnung
Bei einer Evaluierung der Spielzeugrichtlinie von 2009 stellte die Europäische Kommission eine Reihe von Schwachstellen bei der praktischen Anwendung fest. Speziell Risiken, die durch schädliche Chemikalien verursacht werden. Die Evaluierung ergab auch, dass die Regeln für Spielzeug auch in Bezug auf den Online-Verkauf effizienter werden müssen.
Spielzeug, das in der EU in Verkehr gebracht wird, gehört bereits zu den sichersten Produkten dieser Art weltweit. Die Kommission hat 14 Jahre nach der letzten Spielzeugrichtlinie eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften zum Schutz von Kindern vor möglichen Risiken durch Spielzeug vorgelegt. Bis zum Inkrafttreten wird es sicher noch eine Weile dauern, aber es lässt sich erkennen, wohin die Reise gehen wird.
Die neuen Vorschriften sollen
- weiteren Schutz vor schädlichen Chemikalien bringen,
- unsicheres Spielzeug vermeiden, das in der EU vor allem online immer noch verkauft wird,
- die Wettbewerbsbedingungen für in der EU hergestelltes und für importiertes Spielzeug weiter angleichen und
- den freien Verkehr von Spielzeug innerhalb des Binnenmarkts gewährleisten.
Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgendes vor:
- Einen stärkeren Schutz vor schädlichen Chemikalien
Der Vorschlag zielt auf Chemikalien ab, die für Kinder besonders schädlich sind. So wird es beispielsweise künftig verboten sein, Chemikalien in Spielzeug zu verwenden, die das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. - Ein digitaler Produktpass wird für jegliches Spielzeug verpflichtend eingeführt.
- Er dokumentiert die Konformität mit der vorgeschlagenen Verordnung.
- Einführer müssen künftig digitale Produktpässe für alle – auch online vertriebene – Spielzeuge an den EU-Grenzen vorlegen.
- Mit einem neuen IT-System werden alle digitalen Produktpässe an den Außengrenzen überprüft und jene Sendungen ermittelt, die eingehende Zollkontrollen erfordern. Die Inspektoren der Mitgliedstaaten sind auch weiterhin für Kontrollen von Spielzeug zuständig.
- Die Kommission kann verlangen unsicheres Spielzeug von dem Risiken ausgehen, die in der Verordnung nicht eindeutig geregelt sind, vom Markt zu nehmen.
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Autor: Michael Dietsch, IHK Kassel-Marburg