CE-Kennzeichnung: Entwurf der neuen Spielzeugverordnung

Bei einer Eva­lu­ie­rung der Spiel­zeug­richt­li­nie von 2009 stellte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion eine Reihe von Schwach­stel­len bei der prak­ti­schen Anwen­dung fest. Spe­zi­ell Risi­ken, die durch schäd­li­che Che­mi­ka­lien ver­ur­sacht wer­den. Die Eva­lu­ie­rung ergab auch, dass die Regeln für Spiel­zeug auch in Bezug auf den Online-​​Verkauf effi­zi­en­ter wer­den müs­sen.
Spiel­zeug, das in der EU in Ver­kehr gebracht wird, gehört bereits zu den sichers­ten Pro­duk­ten die­ser Art welt­weit. Die Kom­mis­sion hat 14 Jahre nach der letz­ten Spiel­zeug­richt­li­nie eine Ver­ord­nung über die Sicher­heit von Spiel­zeug zur Über­ar­bei­tung der gel­ten­den Vor­schrif­ten zum Schutz von Kin­dern vor mög­li­chen Risi­ken durch Spiel­zeug vor­ge­legt. Bis zum Inkraft­tre­ten wird es sicher noch eine Weile dau­ern, aber es lässt sich erken­nen, wohin die Reise gehen wird.

Die neuen Vor­schrif­ten sol­len

  • wei­te­ren Schutz vor schäd­li­chen Che­mi­ka­lien brin­gen,
  • unsi­che­res Spiel­zeug ver­mei­den, das in der EU vor allem online immer noch ver­kauft wird,
  • die Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für in der EU her­ge­stell­tes und für impor­tier­tes Spiel­zeug wei­ter anglei­chen und
  • den freien Ver­kehr von Spiel­zeug inner­halb des Bin­nen­markts gewähr­leis­ten.

Im Wesent­li­chen sieht der Ent­wurf fol­gen­des vor:

  • Einen stär­ke­ren Schutz vor schäd­li­chen Che­mi­ka­lien
    Der Vor­schlag zielt auf Che­mi­ka­lien ab, die für Kin­der beson­ders schäd­lich sind. So wird es bei­spiels­weise künf­tig ver­bo­ten sein, Che­mi­ka­lien in Spiel­zeug zu ver­wen­den, die das endo­krine Sys­tem oder das Atmungs­sys­tem beein­träch­ti­gen oder für ein bestimm­tes Organ toxisch sind.
  • Ein digi­ta­ler Pro­dukt­pass wird für jeg­li­ches Spiel­zeug ver­pflich­tend ein­ge­führt.
    • Er doku­men­tiert die Kon­for­mi­tät mit der vor­ge­schla­ge­nen Ver­ord­nung.
    • Ein­füh­rer müs­sen künf­tig digi­tale Pro­dukt­pässe für alle – auch online ver­trie­bene – Spiel­zeuge an den EU-​​Grenzen vor­le­gen.
    • Mit einem neuen IT-​​System wer­den alle digi­ta­len Pro­dukt­pässe an den Außen­gren­zen über­prüft und jene Sen­dun­gen ermit­telt, die ein­ge­hende Zoll­kon­trol­len erfor­dern. Die Inspek­to­ren der Mit­glied­staa­ten sind auch wei­ter­hin für Kon­trol­len von Spiel­zeug zustän­dig.
  • Die Kom­mis­sion kann ver­lan­gen unsi­che­res Spiel­zeug von dem Risi­ken aus­ge­hen, die in der Ver­ord­nung nicht ein­deu­tig gere­gelt sind, vom Markt zu neh­men.

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Autor: Michael Dietsch, IHK Kassel-​​Marburg