Brexit und Produktsicherheit

 

CE-​​Kennzeichnung in Groß­bri­tan­nien durch UKCA-​​Kennzeichen ersetzt
Die neue Kenn­zeich­nung ist für das Inver­kehr­brin­gen rele­van­ter regu­lier­ter Pro­dukte in Eng­land, Schott­land und Wales ab dem 1. Januar 2021 erfor­der­lich. In Nord­ir­land gilt wei­ter­hin das CE-​​Zeichen. Das UKCA-​​Zeichen ersetzt die CE-​​Kennzeichnung in Groß­bri­tan­nien, aller­dings gilt die CE-​​Kennzeichnung auf Basis einer Selbst­er­klä­rung, oder die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung auf Basis einer Prü­fung durch eine “Benannte Stelle” (Noti­fied Body), je nach­dem wel­che Richt­li­nie oder Ver­ord­nung der Kenn­zeich­nung zugrunde liegt, noch bis Ende 2021.

An den tech­ni­schen Pro­dukt­an­for­de­run­gen sowie den Ver­fah­ren zur Kon­for­mi­täts­be­wer­tung ändert sich zunächst nichts. Das Ver­ei­nigte König­reich über­nimmt die beste­hende EU-​​Gesetzgebung in natio­na­les Recht. Die Euro­päi­schen har­mo­ni­sier­ten Nor­men und Stan­dards wer­den in „UK desi­gna­ted stan­dards“ umge­wan­delt.

Das Ver­ei­nigte König­reich beab­sich­tigt, die bis­her in der EU zuge­las­se­nen Prüf­stel­len mit Sitz in GB als neue „UK Appro­ved Bodies“ anzu­er­ken­nen. Appro­ved Bodies wer­den künf­tig Kon­for­mi­täts­be­wer­tun­gen im Ver­ei­nig­ten König­reich vor­neh­men und beschei­ni­gen Pro­duk­ten, die künf­tig auf den bri­ti­schen Markt gebracht wer­den sol­len, dass die in GB gel­ten­den Vor­schrif­ten erfüllt wer­den.

Plötz­lich Impor­teur!
Her­stel­ler oder Händ­ler, die vor dem Exit-​​Day 31.12.2020 Waren aus der EU in Groß­bri­tan­nien ver­trie­ben haben, wer­den danach gege­be­nen­falls dort zum Impor­teur. Das gilt umge­kehrt natür­lich genauso für Händ­ler die Waren aus GB in der EU-​​27 in Ver­kehr brin­gen. Der Impor­teur trägt die Ver­ant­wor­tung hin­sicht­lich der Anfor­de­run­gen an Kon­for­mi­tät, Sicher­heit, Ver­pa­ckung und Eti­ket­tie­rung der in Ver­kehr gebrach­ten Pro­dukte.
Bri­ti­sche Kon­for­mi­täts­be­wer­tun­gen ver­lie­ren ihre Gül­tig­keit in der EU. Damit wird eine Re-​​Zertifizierung der betrof­fe­nen Pro­dukte erfor­der­lich. Es besteht die Mög­lich­keit, ein beste­hen­des Zer­ti­fi­kat in einen ande­ren EU-​​Mitgliedstaat über­tra­gen zu las­sen. Hierzu ist eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Unter­neh­men, der bri­ti­schen sowie der neuen „Benann­ten Stelle“ inner­halb der EU not­wen­dig. Für Re-​​Zertifizierungen ste­hen zahl­rei­che Benannte Stel­len in den EU-​​27 Mit­glieds­staa­ten zur Ver­fü­gung. Alle in der EU ansäs­si­gen Benann­ten Stel­len sind in der EU-​​Datenbank „Nando“ auf­ge­führt.
Link zur Nando Daten­bank: http://​ec​.europa​.eu/​g​r​o​w​t​h​/​t​o​o​l​s​-​d​a​t​a​b​a​s​e​s​/​n​a​n​d​o​/​i​n​d​e​x.cfm

Medi­zin­pro­dukte
Einen Son­der­fall stellt z. B. der Medizinprodukte-​​Export nach GB dar. Hier gilt die CE-​​Kennzeichnung noch bis 30.06.2023. Bis zu die­sem Tag gel­ten auch die Zer­ti­fi­kate, die von benann­ten Stel­len mit Sitz in der EU aus­ge­stellt wur­den. Ab 01.01.2021 müs­sen Medi­zin­pro­dukte bei der bri­ti­schen MHRA (Medi­ci­nes and Health­care Pro­ducts Regu­latory Agency) regis­triert wer­den. Für die Regis­trie­rung wird eine Dauer von vier bis zwölf Mona­ten ange­nom­men. Ana­log zur CE-​​Kennzeichnung in der EU müs­sen Her­stel­ler, die außer­halb von GB ihren Sitz haben einen Reprä­sen­tan­ten in GB benen­nen.

Nord­ir­land
Nord­ir­land bleibt Teil des EU-​​Binnenmarktes. Die CE-​​Kennzeichnung gilt wei­ter­hin.

 

Michael Diet­zsch, Regio­nal­be­ra­ter in Kas­sel; mit freund­li­cher Unter­stüt­zung der Ger­many Trade and Invest

Wei­tere Info: https://​www​.gtai​.de/​g​t​a​i​-​d​e​/​t​r​a​d​e​/​z​o​l​l​/​z​o​l​l​b​e​r​i​c​h​t​/​v​e​r​e​i​n​i​g​t​e​s​-​k​o​e​n​i​g​r​e​i​c​h​/​b​r​e​x​i​t​-​u​k​c​a​-​l​a​b​e​l​-​e​r​s​e​t​z​t​-​c​e​-​k​e​n​n​z​e​i​c​h​n​u​n​g​-​547520