Brexit Ltd.
Für die fast 8.200 deutschen Unternehmen in der Rechtsform einer britischen Ltd. (Limited) könnte der Brexit finanzielle Folgen haben. Nach Auffassung einiger Rechtsprofessoren könnten sie im schlimmsten Fall den Rechtsstatus einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bekommen, was zur Folge hätte, das die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften müssten. Für Hans-Jürgen Hellwig, Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg „ein Horrorszenario“. Ulrich Wessels, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, urteilt: „Unternehmen mit dieser Rechtsform würden sich einem großen Risiko aussetzen“, das nur durch eine Umwandlung in eine deutsche Rechtsform (z.B. GmbH oder UG) vermieden werden kann. Die Umwandlung ist allerdings mit Kosten verbunden.