BMWi startet Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“

Mit der Ende Juni 2019 ver­öf­fent­lich­ten Richt­li­nie möchte das BMWi nun auch nicht­tech­ni­sche Inno­va­tio­nen för­dern, wie z. B. neue digi­tale Geschäfts­mo­delle. Dabei zielt das Pro­gramm ins­be­son­dere auf die Stär­kung der Inno­va­ti­ons­kraft von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) inklu­sive Selb­stän­di­gen und jun­gen Unter­neh­men.

Die neue Pilot­för­de­rung ist Teil der Trans­fer­in­itia­tive des BMWi, die das Ziel ver­folgt, Hin­der­nisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markt­er­folg zu benen­nen und zu besei­ti­gen.

Kon­kret erfasst wer­den von der neuen För­der­richt­li­nie unter ande­rem inno­va­tive Geschäfts­mo­delle und Desi­gn­an­sätze, aber auch Anwen­dungs­soft­ware wie neu­ar­tige Lern-​​Apps sowie neue For­men der Tech­no­lo­gie­nut­zung. Der Pro­gramm­start soll im Herbst mit einem ers­ten För­der­auf­ruf zu digi­ta­len und daten­ge­trie­be­nen Geschäfts­mo­del­len und Pio­nier­lö­sun­gen erfol­gen. Für das kom­mende Jahr ist ein zwei­ter Auf­ruf geplant, der beson­ders auf kul­tur– und krea­tiv­wirt­schaft­li­che Inno­va­tio­nen zielt. Ein drit­ter Auf­ruf soll vor­aus­sicht­lich Inno­va­tio­nen mit einem beson­ders hohen „Social Impact“ adres­sie­ren, bei­spiels­weise im Bereich Bil­dung und Infor­ma­ti­ons­zu­gang. Es ste­hen 25 Mil­lio­nen Euro über 4 Jahre zur Ver­fü­gung.
Im Fokus der För­de­rung ste­hen die sog. „nicht­tech­ni­schen Inno­va­tio­nen“. Dar­un­ter wer­den neu­ar­tige Produkt-​​, Dienstleistungs-​​, Prozess-​​, Orga­ni­sa­ti­ons– und Mar­ke­ting­kon­zepte wie auch Geschäfts­mo­delle ver­stan­den. Der pri­märe Wert­schöp­fungs­bei­trag ent­steht dabei wesent­lich aus Ver­än­de­run­gen, die auf bis­her nicht bekannte Anwen­dungs­kon­texte, Nut­zungs­mög­lich­kei­ten, orga­ni­sa­tio­nale Struk­tu­ren oder Ertrags– und Wert­schöp­fungs­me­cha­ni­ken abzie­len. Dabei kön­nen durch­aus auch neue Tech­no­lo­gien ein­ge­setzt wer­den. Nicht­tech­ni­sche Inno­va­tio­nen kön­nen in markt­ori­en­tier­ter und gemein­wohlo­ri­en­tier­ter Aus­prä­gung, aber auch in Misch­for­men vor­lie­gen.
Antrags­be­rech­tigt sind KMU sowie koope­rie­rende For­schungs­ein­rich­tun­gen inkl. (Kunst-)Hochschulen.

Die Richt­li­nie ist hier abruf­bar.