Beratungsförderung in Hessen mit neuer Richtlinie zukunftsfähig aufgestellt
Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs– und Mittelstandsförderung. Dies war ein wichtiger Stichtag für die Beratungs– und Fortbildungsorganisation RKW Hessen. Unternehmen, Start-ups und Gründungsinteressierte können durch die jetzt gültigen Regelungen bei vielen verschiedenen Beratungsthemen von einem Zuschuss von 50 bis 75 Prozent zum Expertenhonorar profitieren! Im Geschäftsbereich Beratung bietet das RKW Hessen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Existenzgründenden qualifizierte Beratungsleistungen in allen Fragen der praktischen Unternehmensführung.
Wichtige Programme und Förderdetails
Drei Programme spielen hier für das Land Hessen eine besonders wichtige und zukunftsweisende Rolle: So können Kundinnen und Kunden bei der Gründungsberatung, Perspektivenberatung (neu) und Beratung zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Expertenhonorar erwarten. Bei allen anderen Programmen – Unternehmensübergabe, Design, Digitalisierung, Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, nachhaltiges Wirtschaften (neu), allgemeines Coaching und Nachfolgecoaching (neu) – gilt ein Fördersatz von max. 50 Prozent.
Insgesamt dürfen Gründende oder KMU maximal 15 Tagewerke Beratung pro Kalenderjahr (egal zu welchem Thema) gefördert bekommen. Gelten wird die Richtlinie für acht Jahre, also bis Ende 2031. Gerne informiert das RKW Hessen in einem kostenfreien Erstgespräch über seine Beratungsangebote und die Fördermöglichkeiten.
Beispielrechnung für eine Gründungsberatung
Das Honorar für einen Tag Gründungsberatung beträgt beim RKW Hessen aktuell 720 € (zzgl. USt.) und liegt damit bewusst unterhalb der marktüblichen Honorarsätze. Von diesem Betrag können über das RKW Hessen durch das Hessische Wirtschaftsministerium je Beratungstag 540 € (max. 75 Prozent) gefördert werden.
Konkret bedeutet das: 5 Tage Gründungsberatung kosten statt 3.600 € nur noch 900 €. Dazu kommt die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag, die nicht gefördert werden kann. Die USt. von 19 Prozent auf den Betrag von 3.600 € beläuft sich auf 684 €. Darüber hinaus fallen keine sonst üblichen zusätzlichen Kosten an, z.B. für Reisespesen. Eine Beratung kann im Bedarfsfall auch weniger als fünf Tage oder mehr als fünf Tage, bis max. 15 Tage, umfassen. Das hängt von Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf ab.
Beispielrechnung für eine Digitalisierungsberatung
Der Zuschuss zum Beratungshonorar bei Digitalisierungsthemen beträgt max. 400 € je Tagewerk (max. 50 %). Beträgt das Beratungshonorar des eingesetzten Beratungsunternehmens z.B. 1.000 € pro Tagewerk, beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 600 € je Tagewerk (zzgl. USt. auf den Gesamtbetrag). Eine fünftägige Beratung würde dann statt 5.000 € (zzgl. USt.) nur 3.000 € (zzgl. USt. auf 5.000 €, da die Steuer nicht gefördert werden kann) kosten.
Quelle: RKW Hessen Kelsterbach, Kassel