Beratungsförderung in Hessen mit neuer Richtlinie zukunftsfähig aufgestellt

 

Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richt­li­nie des Lan­des Hes­sen zur Grün­dungs– und Mit­tel­stands­för­de­rung. Dies war ein wich­ti­ger Stich­tag für die Bera­tungs– und Fort­bil­dungs­or­ga­ni­sa­tion RKW Hes­sen. Unter­neh­men, Start-​​ups und Grün­dungs­in­ter­es­sierte kön­nen durch die jetzt gül­ti­gen Rege­lun­gen bei vie­len ver­schie­de­nen Bera­tungs­the­men von einem Zuschuss von 50 bis 75 Pro­zent zum Exper­ten­ho­no­rar pro­fi­tie­ren! Im Geschäfts­be­reich Bera­tung bie­tet das RKW Hes­sen klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU), Start-​​ups sowie Exis­tenz­grün­den­den qua­li­fi­zierte Bera­tungs­leis­tun­gen in allen Fra­gen der prak­ti­schen Unter­neh­mens­füh­rung.

 

Wich­tige Pro­gramme und För­der­de­tails

Drei Pro­gramme spie­len hier für das Land Hes­sen eine beson­ders wich­tige und zukunfts­wei­sende Rolle: So kön­nen Kun­din­nen und Kun­den bei der Grün­dungs­be­ra­tung, Per­spek­ti­ven­be­ra­tung (neu) und Bera­tung zum Pro­duk­ti­ons­in­te­grier­ten Umwelt­schutz (PIUS) bis zu 75 Pro­zent Zuschuss zum Exper­ten­ho­no­rar erwar­ten. Bei allen ande­ren Pro­gram­men – Unter­neh­mens­über­gabe, Design, Digi­ta­li­sie­rung, Umset­zung betrieb­li­cher Ent­wick­lungs­kon­zepte, nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten (neu), all­ge­mei­nes Coa­ching und Nach­fol­ge­coa­ching (neu) – gilt ein För­d­er­satz von max. 50 Pro­zent.

Ins­ge­samt dür­fen Grün­dende oder KMU maxi­mal 15 Tage­werke Bera­tung pro Kalen­der­jahr (egal zu wel­chem Thema) geför­dert bekom­men. Gel­ten wird die Richt­li­nie für acht Jahre, also bis Ende 2031. Gerne infor­miert das RKW Hes­sen in einem kos­ten­freien Erst­ge­spräch über seine Bera­tungs­an­ge­bote und die För­der­mög­lich­kei­ten.

 

Bei­spiel­rech­nung für eine Grün­dungs­be­ra­tung

Das Hono­rar für einen Tag Grün­dungs­be­ra­tung beträgt beim RKW Hes­sen aktu­ell 720 € (zzgl. USt.) und liegt damit bewusst unter­halb der markt­üb­li­chen Hono­rar­sätze. Von die­sem Betrag kön­nen über das RKW Hes­sen durch das Hes­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium je Bera­tungs­tag 540 € (max. 75 Pro­zent) geför­dert wer­den.

Kon­kret bedeu­tet das: 5 Tage Grün­dungs­be­ra­tung kos­ten statt 3.600 € nur noch 900 €. Dazu kommt die Umsatz­steuer auf den Gesamt­be­trag, die nicht geför­dert wer­den kann. Die USt. von 19 Pro­zent auf den Betrag von 3.600 € beläuft sich auf 684 €. Dar­über hin­aus fal­len keine sonst übli­chen zusätz­li­chen Kos­ten an, z.B. für Rei­se­spe­sen. Eine Bera­tung kann im Bedarfs­fall auch weni­ger als fünf Tage oder mehr als fünf Tage, bis max. 15 Tage, umfas­sen. Das hängt von Ihrem per­sön­li­chen Unter­stüt­zungs­be­darf ab.

 

Bei­spiel­rech­nung für eine Digi­ta­li­sie­rungs­be­ra­tung

Der Zuschuss zum Bera­tungs­ho­no­rar bei Digi­ta­li­sie­rungs­the­men beträgt max. 400 € je Tage­werk (max. 50 %). Beträgt das Bera­tungs­ho­no­rar des ein­ge­setz­ten Bera­tungs­un­ter­neh­mens z.B. 1.000 € pro Tage­werk, beträgt der Eigen­an­teil des Unter­neh­mens nur 600 € je Tage­werk (zzgl. USt. auf den Gesamt­be­trag). Eine fünf­tä­gige Bera­tung würde dann statt 5.000 € (zzgl. USt.) nur 3.000 € (zzgl. USt. auf 5.000 €, da die Steuer nicht geför­dert wer­den kann) kos­ten.

 

Quelle: RKW Hes­sen Kels­ter­bach, Kas­sel