50 Prozent Zuschuss für CO2-Minderung – die hessische PIUS-Förderung

Im Rah­men zweier aktu­el­ler Kam­pa­gnen rückt das hes­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium die PIUS-​​Förderung noch wei­ter in den Fokus. Die För­der­pro­gramme bie­ten Zuschüsse zu res­sour­cen­ef­fi­zi­en­ten F&E– bzw. Inves­ti­ti­ons­pro­jek­ten, die CO2 ein­spa­ren.

 

PIUS-​​Innovativ
Die Kam­pa­gne „Noch mehr gute Ideen raus aus der Schub­lade!“ for­dert Unter­neh­men aller Grö­ßen mit Betriebs­sitz in Hes­sen dazu auf, ihre For­schungs– und Ent­wick­lungs­pro­jekte (F&E) zur CO2–Min­de­rung für eine För­de­rung ein­zu­rei­chen: Das Pro­gramm PIUS-​​Innovativ bezu­schusst Inno­va­ti­ons­pro­jekte mit bis zu 50 Pro­zent bei einer maxi­ma­len Förd­er­höhe von 750.000 Euro. Es kön­nen sowohl For­schungs­pro­jekte zur Wei­ter­ent­wick­lung von beste­hen­den Pro­duk­ten, als auch völ­lig neue Ansätze ein­ge­reicht wer­den. Beson­ders span­nend für Unter­neh­men ist, dass auch Auf­trags­for­schung geför­dert wird. Somit kön­nen Unter­neh­men auch Hoch­schu­len, Uni­ver­si­tä­ten, oder sons­tige For­schungs­ein­rich­tun­gen beauf­tra­gen, um für das Unter­neh­men die jewei­lige F&E-Fragestellung zu bear­bei­ten.

Dead­line zur Ein­rei­chung einer Skizze ist der 31.01.2020 (es geht auch frü­her).

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zur Antrag­stel­lung fin­den Sie hier.

Ansprech­part­ner:
Manuel Sturm
HA Hes­sen Agen­tur GmbH
Tel: 0611 95017 8953

 

PIUS-​​Invest für Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz
Die Kam­pa­gne „Zwei Sor­gen­fal­ten weni­ger?“ wen­det sich an kleine und mitt­lere Unter­neh­men in Hes­sen und zeigt, wie diese mit­hilfe der hes­si­schen PIUS-​​Förderung, gleich­zei­tig Kos­ten­druck und Umwelt­schutz erfolg­reich ange­hen kön­nen. Das Pro­gramm PIUS-​​Invest bezu­schusst Inves­ti­ti­ons­pro­jekte, die die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern und CO2–Emis­sio­nen mit­hilfe neuer Anla­gen­tech­nik bzw. ver­bes­ser­ter, effi­zi­en­te­rer Pro­duk­ti­ons­pro­zesse ein­spa­ren. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Pro­zent bei einer maxi­ma­len Förd­er­höhe von 500.000 Euro. För­der­fä­hig sind Vor­ha­ben, die durch Inno­va­tio­nen in Pro­zes­sen oder Orga­ni­sa­tio­nen zu einer wesent­li­chen Ver­bes­se­rung der CO2–Bilanz bei­tra­gen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zur Antrag­stel­lung fin­den Sie hier.

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