Aktuelles zur KI-Verordnung (AI-Act)

 

Am Mitt­woch, den 13. März 2024 gab das EU-​​Parlament grü­nes Licht für das Gesetz über künst­li­che Intel­li­genz. Es soll für Sicher­heit und die Ach­tung der Grund­rechte sor­gen und Inno­va­tio­nen för­dern. Im Dezem­ber 2023 hat­ten sich die Kom­mis­sion, der Rat und das Par­la­ment im Tri­log­ver­fah­ren auf die Inhalte der KI-​​Verordnung geei­nigt. Die Abge­ord­ne­ten nah­men die Ver­ord­nung mit 523 zu 46 Stim­men bei 49 Ent­hal­tun­gen an.

Die neuen Regeln zie­len dar­auf ab, Grund­rechte, Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit sowie öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit vor Hochrisiko-​​KI-​​Systemen zu schüt­zen. Gleich­zei­tig sol­len sie Inno­va­tio­nen ankur­beln und dafür sor­gen, dass die EU in die­sem Bereich eine Füh­rungs­rolle ein­nimmt. Die Ver­ord­nung legt bestimmte Ver­pflich­tun­gen für KI-​​Systeme fest, abhän­gig von den jewei­li­gen mög­li­chen Risi­ken und Aus­wir­kun­gen. (vgl. Blog Ver­ord­nung zu KI – Pro­dukt­si­cher­heit vom 28. April 2023)

Nächste Schritte

Die Ver­ord­nung wird nun von Rechts– und Sprachsach­ver­stän­di­gen abschlie­ßend über­prüft. Sie dürfte noch vor Ende der Wahl­pe­riode im Rah­men des soge­nann­ten Berich­ti­gungs­ver­fah­rens ange­nom­men wer­den. Auch muss der Rat die neuen Vor­schrif­ten noch förm­lich anneh­men.

Die Ver­ord­nung tritt 20 Tage nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt der EU in Kraft und ist – bis auf einige Aus­nah­men – 24 Monate nach ihrem Inkraft­tre­ten unein­ge­schränkt anwend­bar. Die Aus­nah­men sind Ver­bote soge­nann­ter ver­bo­te­ner Prak­ti­ken, die bereits sechs Monate nach Inkraft­tre­ten gel­ten, Ver­hal­tens­ko­di­zes (sie gel­ten neun Monate nach Inkraft­tre­ten), Regeln für künst­li­che Intel­li­genz mit all­ge­mei­nem Ver­wen­dungs­zweck, ein­schließ­lich Gover­nance, (zwölf Monate nach Inkraft­tre­ten) und Ver­pflich­tun­gen für Hoch­ri­si­ko­sys­teme (36 Monate nach Inkraft­tre­ten).
Quelle: M. Diet­zsch; Euro­päi­sche Kom­mis­sion

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen und Ana­ly­sen des EU AI-​​Gesetzes fin­den Sie hier.

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