Zusammenbau von elektrischen Komponenten
Immer wieder werden wir gefragt, ob der Zusammenbau von elektrischen Einzelteilen dazu führt, dass eine neue CE-Konformitätserklärung erforderlich ist. Dies gilt nicht nur für innovative Hooverboards, sondern auch für Allerweltsanlagen.
Jüngstes Beispiel ist ein spezielles Möbelstück, das einen Rechner mit Touch Screen und mehrere Lautsprecher zur Musikauswahl und –wiedergabe enthält. Ist der PC-Fachhändler verpflichtet, ein CE-Zeichen anzubringen, obwohl alle Komponenten bereits CE gekennzeichnet sind?
Vorweg sei angemerkt, dass der Hersteller nach dem Produktsicherheitsgesetz grds. für alle Schäden beim Kunden haftet. Es dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Der Hersteller ist verpflichtet, eine Bedienungsanleitung mitzuliefern, die die Risiken (Warnhinweise) beschreiben sollte. Bei elektrischen Geräten müssen gleich zwei CE-Richtlinien beachtet werden: Die Niederspannungs-Richtlinie für den Spannungsbereich ab 75 V Gleich– bzw. 50 V Wechselstrom und die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie).
Wenn der Fachhändler aus einzelnen Komponenten einen neuen Rechner zusammenbaut, wird er streng genommen zum Hersteller mit allen Pflichten nach dem Produktsicherheitsgesetz und den beiden o.g. Richtlinien.
Es gibt allerdings eine wesentliche Vereinfachung, die das bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht hat:
„Die EMV-Richtlinie findet ferner keine Anwendung auf Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften
a) einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk– und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und
b) unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können.
Beispiele für solche „unkritischen“ Produkte sind:
- Kabel,
- Batterien und Akkus (ohne aktive elektronische Bauteile),
- Kopfhörer, Lautsprecher (ohne Verstärker),
- Taschenlampen (ohne aktive elektronische Schaltung),
- Glühlampen,
- Stecker und Steckdosen. „
Das bedeutet, dass eine 12 V LED-Lampe die aus mehreren handelsüblichen Komponenten besteht nicht nochmal zertifiziert werden muss. Wenn der PC-Fachhändler aber einen Lüfter, eine Festplatte, einen Monitor und vergleichbare Komponenten mit 240 V Anschluss in ein Gehäuse einbaut, muss er ein Konformitätsverfahren nach EMV– und Niederspannungs Richtlinie durchführen, auch wenn die einzelnen Teile bereits das CE-Zeichen tragen.
Wenn Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung und zum Konformitätsverfahren haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne kostenlos.
Dr. Kai Blanck
IHK Hessen innovativ
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