Produktsicherheit:


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Ein Bau­markt möchte einen Akku­schrau­ber unter sei­ner Haus­marke, also im eige­nen Namen in den Ver­kehr brin­gen. Er hat aber selbst keine Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten, son­dern läßt die Pro­dukte her­stel­len. Für den Bau­markt­be­trei­ber erge­ben sich hier gleich meh­rere Fra­gen: Wer haf­tet für die Sicher­heit des hier beschrie­be­nen Akku­schrau­bers? Der Her­stel­ler oder der Bau­markt­be­trei­ber? Gibt es wei­tere Vor­schrif­ten für die Markt­ein­füh­rung, die ich als Bau­markt­be­trei­ber zu beach­ten habe? Die Ant­wor­ten sind nicht immer ganz ein­fach. Zwar hat grund­sätz­lich der Her­stel­ler eines Pro­dukts die Ver­ant­wor­tung für die Pro­dukt­si­cher­heit, der Händ­ler muss sich jedoch bewusst dar­über sein, dass er mit dem Anbrin­gen sei­nes Namens die Pro­dukt­ver­ant­wor­tung gegen­über den End­kun­den über­nimmt. Dies kommt regel­mä­ßig bei sog. No-​​name-​​Produkten, Haus– oder Eigen­mar­ken vor. Es muss aber auch bei jeder ande­ren Auf­trags­pro­duk­tion beach­tet wer­den. Würde sich jemand durch einen Strom­schlag ver­let­zen, müsste der Bau­markt haf­ten. Er könnte allen­falls im (juris­tisch so bezeich­ne­ten) Innen­ver­hält­nis ver­trag­lich regeln, dass ihn der Her­stel­ler von Schä­den frei hal­ten muss.
Immer wie­der kom­men Unter­neh­men mit den Über­wa­chungs­be­hör­den in Kon­flikt, weil die Pro­dukt­kenn­zeich­nung nicht den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­si­cher­heits­Ge­set­zes (ProdSG) ent­spricht. Danach müs­sen i. d. R. auf dem Pro­dukt der Name und eine zustell­bare Post­adresse in der EU ange­bracht sein. Hinzu kommt ein geeig­ne­tes Mit­tel zur Rück­ver­folg­bar­keit, z. B. Char­gen­num­mer oder Her­stell­da­tum. Das ließe sich zwar auch ein­deu­tig über einen Bar­code dar­stel­len, das Gesetz ver­langt jedoch Klarschrift.
Im Falle des Akku­schrau­bers gel­ten auch noch wei­tere Vor­schrif­ten für die Markt­ein­füh­rung (CE-​​Kennzeichnung, Elektrogeräte-​​Rücknahme, Batterie-​​Rücknahme, Ver­pa­ckungsVO). Sie ste­hen vor ähn­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen? Dann neh­men Sie Kon­takt zu Ihrem Regio­nal­be­ra­ter von ´IHK Hes­sen inno­va­tiv´ auf. Unsere Bera­tung ist neu­tral, unbü­ro­kra­tisch und kos­ten­los.

 

Autor
Michael Diet­zsch

Dietzsch neu klein
Refe­rent IHK Hes­sen inno­va­tiv
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