Virtuelle Roadshow zur Forschungszulage
Auch im Juli führt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen eine virtuelle Roadshow durch. Ziel ist es, Unternehmen alles Wichtige rund um die seit Anfang des Jahres wirksame ´Steuerliche Forschungsförderung´ zu präsentieren und Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu beantworten.
Wer es noch nicht wusste: die Forschungszulage erstattet rückwirkend 25 % der Personalkosten (max. 1 Mio. Euro) von anerkannten FuE-Vorhaben. Die Anerkennung holt sich das Unternehmen (ggf. auch rückwirkend) für das abgelaufene Steuerjahr von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie IHK Hessen innovativ an.
Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:
- Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz:
- Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
- Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
- Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt.
Die Roadshow findet an folgenden Terminen statt:
07.07.2021, 14:30 – 16:00 Uhr
14.07.2021, 10:30 – 12:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.