Durch den Brexit, der voraussichtlich am 29. März 2019 vollzogen wird, werden sich Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien auf Veränderungen einstellen müssen.
Zusätzliche Zollformalitäten sowie Einschränkungen der Mitarbeiterfreizügigkeit werden für diese Unternehmen einen Mehraufwand bedeuten. Für Importeure britischer Produkte stellen sich außerdem neue regulatorische Herausforderungen aufgrund von Änderungen im Bereich CE-Konformitätsverfahren und der Gültigkeit von REACH-Registrierungen. Nicht zuletzt hat der Brexit Auswirkungen im Bereich Steuern und gewerbliche Schutzrechte.
Die IHK Frankfurt informiert zu diesen Fragen in einer eintägigen Informationsveranstaltung. Das Programm finden sie hier.
IHK Hessen innovativ berät zu allen Fragen der CE-Konformitätserklärung und zu Schutzrechten.