Ver­an­stal­tung


Marktüberwachungsverordnung - das müssen Online-Händler jetzt wissen! – Online

06.10.2021, 15:00 — 17:00 Uhr
Am 06.10.2021, 15:00 — 17:00 Uhr
Preis 59 Euro
Anmel­de­phase 06.09.2021 — 01.10.2021
Ort online

Die neue euro­päi­sche MÜ-​​VO (EU) 2019/​1020 ist bereits seit dem 16. Juli 2021 anzu­wen­den und will dabei zunächst einen grund­le­gen­den Rechts­rah­men für die Kon­trolle der Non-​​Food-​​Produkte set­zen, die unter min­des­tens eine der in Anhang I auf­ge­führ­ten 70 (!) Har­mo­ni­sie­rungs­vor­schrif­ten der Union fal­len. Das umfasst auch alle CE-​​Richtlinien. 

Dar­über hin­aus will die neue MÜ-​​VO eine Gleich­be­hand­lung zwi­schen dem Online-​​Handel/​Fernabsatz und dem sta­tio­nä­ren Han­del her­bei­füh­ren. Ins­be­son­dere durch 

  • die Ein­füh­rung eines neuen Wirt­schafts­ak­teurs, den sog. Fulfilment-​​Dienstleister. Das sind Unter­neh­men, die bspw. „nur“ Lager­hal­tung und Ver­pa­ckung oder Adres­sie­rung und Ver­sand anbie­ten 
  • die Erwei­te­rung des Begriffs der „Bereit­stel­lung auf dem Markt“, womit jetzt bereits die Online­an­ge­bote an End­nut­zer in der Union erfasst wer­den 
  • behörd­li­che Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf reine Online-​​Plattformbetreiber. 

Zudem müs­sen jetzt auch viele Pro­dukte, die von außer­halb der EU auf dem Uni­ons­markt bereit­ge­stellt wer­den, einen in der Union nie­der­ge­las­se­nen Wirt­schafts­ak­teur auf­wei­sen. Das gilt auch für Pro­dukte, die von End­nut­zern bestellt wer­den. 

Diese und auch noch wei­tere Punkte sol­len in der Ver­an­stal­tung näher vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wer­den, sodass man erken­nen kann, wo ggf. Nach­bes­se­run­gen in den beste­hen­den Lie­fer­ket­ten erfor­der­lich sind. 

Autor: Vol­ker Krey 

Die Anmel­de­phase endete am 01.10.2021.