Die Kasseler CE-Gespräche haben sich mittlerweile als solides Forum für den Austausch zwischen Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden zum Thema Produktsicherheitsrecht etabliert.
Im 9. Kasseler CE-Gespräch wollen wir die persönliche Verantwortung und Haftung der beteiligten Personen im Unternehmen beleuchten, also neben der Geschäftsleitung auch die der sog. „CE-Kümmerer“.
- Wann also haftet das Unternehmen?
- Wann haften ggfs. auch Mitarbeiter?
- Wieviel Organisationsstruktur darf es sein?
Daran anknüpfend wird die Frage betrachtet, wie CE-Prozesse bzw. Produkt-Compliance-Prozesse im Unternehmen gestaltet werden sollten, damit jeder weiß, woran er ist und was er zu tun oder ggf. auch zu lassen hat. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klindt wird uns dankenswerter Weise die juristischen Zusammenhänge erläutern. Anschließend ist wie immer Zeit für Fragen und Diskussion.
Das Format richtet sich an alle Personen in hessischen Unternehmen und gern auch darüber hinaus, die als Hersteller, Importeure, aber auch als Händler Produktsicherheitsverantwortung tragen.