Der 26. Mai 2021 dürfte als Datum für den Geltungsbeginn der MDR weithin bekannt sein. Sicherlich gibt es noch Unklarheiten und offene Fragen zu dieser Vorschrift nach dem neuen Rechtsrahmen der EU. Allen Herstellern, Bevollmächtigten, Einführern und Händlern von Medizinprodukten bieten wir daher ein Forum, in dem diese Fragen besprochen werden können.
Im dritten Termin der Kasseler CE-Gespräche wird Frau Keim (stellv. Dezernatsleiterin Medizinprodukte– und Produktsicherheitsrecht im RP Kassel) die Besonderheiten der Medizinprodukteverordnung erläutern und anschließend mit Ihnen diskutieren.
IHK Hessen innovativ berät Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler seit langem in Fragen der Produktsicherheit. Auch Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminare zum Thema vermitteln einschlägige Kenntnisse. Wenn es aber in kniffeligen Fällen darum geht, ob eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen ist oder eine Maßnahme die Regelungen auch erfüllt, gibt es zunächst nur eine Instanz, die verbindliche Aussagen treffen kann: Die Marktüberwachungsbehörde. In Hessen sind das die Regierungspräsidien. Aus diesem Grund bieten wir mit den Kasseler CE-Gesprächen ein Online-Format an, in dem einerseits informiert und andererseits auf Ihre Fragen eingegangen wird.
Das Format richtet sich an alle Personen in hessischen Unternehmen und gern auch darüber hinaus, die als Hersteller, Importeure, aber auch als Händler Produktsicherheitsverantwortung tragen. Wir wollen den Kontakt zwischen den Marktteilnehmern und der Marktüberwachungsbehörde ermöglichen, um so zu einem nutzenstiftenden Austausch beizutragen. Offene Fragen können Sie bei der Anmeldung gern vorab im Feld für „Anmerkungen“ stellen. Diese werden wir dann in der Veranstaltung aufgreifen.
Bis zum Sommer sind vorerst vier Termine geplant:
- 25.03.2021 15:00 – 17:00 Uhr
- 29.04.2021 15:00 – 16:30 Uhr
- 09.06.2021 15:00 – 16:30 Uhr
- 07.07.2021 15:00 – 16:30 Uhr
Ihre Zugangsdaten für die Online-Teilnahme erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.