Überarbeitung der Bauprodukteverordnung

Im Jahr 2016 wurde eine Über­ar­bei­tung der Bau­pro­duk­te­ver­ord­nung ange­kün­digt und zum 30. März die­sen Jah­res fina­li­siert, so dass sie nach Abstim­mung mit dem EU-​​Parlament, dem EU-​​Rat und der Kom­mis­sion in einer Ver­ord­nung resul­tie­ren wird.

Mit der Über­ar­bei­tung der Bau­pro­duk­te­ver­ord­nung wer­den fol­gende Ziel­set­zun­gen ver­folgt:

  • Gewähr­leis­tung eines rei­bungs­lo­sen Funk­tio­nie­rens des Bin­nen­markts und des freien Ver­kehrs von Bau­pro­duk­ten;
  • Ver­bes­se­rung der Nach­hal­tig­keits­leis­tung von Bau­pro­duk­ten;
  • Akti­vie­rung des Bei­trags des Bauöko­sys­tems zur Ver­wirk­li­chung der Klima– und Nach­hal­tig­keits­ziele und Unter­stüt­zung des digi­ta­len Wan­dels als Vor­aus­set­zung für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Sys­tems.
  • Gewähr­leis­tung, dass har­mo­ni­sierte Nor­men zur Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Öko­sys­tems bei­tra­gen und die Besei­ti­gung von Markt­hin­der­nis­sen för­dern.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter:

https://​ec​.europa​.eu/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​/​p​r​e​s​s​c​o​r​n​e​r​/​d​e​t​a​i​l​/​d​e​/​q​a​n​d​a​_​22​_2121