UBA: Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern

Stu­die des Umwelt­bun­des­am­tes (UBA) zu Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten

In der Euro­päi­schen Union sind bestimmte große Unter­neh­men zur Offen­le­gung von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen ver­pflich­tet. Dadurch sol­len ins­be­son­dere Finanz­markt­ak­teure ein umfas­sen­de­res Bild erhal­ten, wel­chen Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken Unter­neh­men aus­ge­setzt sind und wel­che Aus­wir­kun­gen sie selbst auf Umwelt und Gesell­schaft haben.

Eine aktu­elle Stu­die des UBA zeigt anhand hie­si­ger Unter­neh­men, dass zwar zuneh­mend über Klima, Was­ser, Res­sour­cen und Abfall berich­tet wird, aber noch große Lücken beste­hen. So machen nur etwa 20 Pro­zent der Unter­neh­men Anga­ben zur Luft­rein­hal­tung und Bio­di­ver­si­tät. Deut­lich wird, dass die iden­ti­fi­zier­ten Lücken in der Bericht­er­stat­tung oft an den unzu­rei­chen­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben lie­gen. Das Umwelt­bun­des­amt schlägt daher unter ande­rem vor, EU-​​weit Berichts­pflich­ten für ein­zelne Umwelt­the­men fest­zu­le­gen.

Die Stu­die zeigt aber auch, dass es bereits Bei­spiele guter Berichts­pra­xis gibt. Die betref­fen­den Unter­neh­men zeich­nen sich oft dadurch aus, dass die Ver­ant­wor­tung für ⁠ Nach­hal­tig­keit ⁠ auf höchs­ter Lei­tungs­ebene ver­an­kert ist. Bes­ser auf­ge­stellt sind auch Unter­neh­men, die ein Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem betrei­ben oder sich bei der Bericht­er­stat­tung an Stan­dards wie die Glo­bal Reporting Initia­tive oder den Deut­schen Nach­hal­tig­keits­ko­dex hal­ten.

Quelle: newsletter@​umweltbundesamt.​de vom 6.5.21