Steuerliche F&E-Förderung – Roadshow

Das For­schungs­zu­la­gen­ge­setz ermög­licht seit 2020 die steu­er­li­che Anrech­nung von For­schungs­aus­ga­ben von Unter­neh­men. Das Ver­fah­ren zur Bean­tra­gung der For­schungs­zu­lage ist zwei­stu­fig auf­ge­baut: Zuerst bean­tra­gen die Unter­neh­men bei der Beschei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage (BSFZ) eine Beschei­ni­gung, dass es sich bei dem Vor­ha­ben um ein begüns­tig­tes Vor­ha­ben im Sinne des Geset­zes han­delt. Mit der Beschei­ni­gung wird anschlie­ßend beim jeweils zustän­di­gen Finanz­amt der Antrag auf For­schungs­zu­lage gestellt.

Auf der Seite https://​www​.beschei​ni​gung​-for​schungs​zu​lage​.de/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​ungen kön­nen Inter­es­sierte sich für die anste­hen­den Ter­mine der vir­tu­el­len Road­show anmel­den,
z. B. Road­show Süd­deutsch­land, 11.03.2021, 14:30 – 16:00 Uhr
Road­show West­deutsch­land, 18.03.2021, 14:30 – 16:00 Uhr

Wei­tere Infos fin­den Sie auf den Web­sei­ten der BSFZ und des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen.

Bei Fra­gen bera­ten wir sie gerne.