Steuerliche F&E-Förderung – Roadshow
Das Forschungszulagengesetz ermöglicht seit 2020 die steuerliche Anrechnung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Mit der Bescheinigung wird anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Auf der Seite https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen können Interessierte sich für die anstehenden Termine der virtuellen Roadshow anmelden,
z. B. Roadshow Süddeutschland, 11.03.2021, 14:30 – 16:00 Uhr
Roadshow Westdeutschland, 18.03.2021, 14:30 – 16:00 Uhr
Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der BSFZ und des Bundesministeriums der Finanzen.
Bei Fragen beraten wir sie gerne.