PIUS-Innovativ: Innovationsförderung passend für jedes Unternehmen

Mit dem neuen Pro­gramm PIUS-​​Innovativ ver­spre­chen das Hes­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und die Hes­sen Trade & Invest GmbH, die Wirt­schafts­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft des Lan­des Hes­sen, gemein­sam mit der Hes­sen Agen­tur inno­va­ti­ven For­schungs– und Ent­wick­lungs­pro­jek­ten zur CO2–Reduk­tion bis zu 750.000 Euro För­de­rung auf maxi­mal drei Jahre. Das lang­fris­tige Ziel: hes­si­sche Pro­dukt­ent­wick­lun­gen und Inno­va­tio­nen för­dern.

Das Pro­gramm PIUS-​​Innovativ soll den Anstoß dazu geben, Pro­jekte anzu­ge­hen, für die bis­her viel­leicht Zeit und Geld gefehlt haben. Wel­ches Pro­gramm bie­tet wel­che För­de­rung, und passt diese auch zu mei­nem Unter­neh­men? Anhand des För­der­pro­gramms PIUS-​​Innovativ, das nicht nur für kleine und mitt­lere Unter­neh­men, son­dern auch für große Kon­zerne ver­füg­bar ist, gibt Manuel Sturm von der Inno­va­ti­ons­för­de­rung der Hes­sen Agen­tur Tipps zum Antrag und zeigt Ihnen, wie Sie die Hin­der­nisse zum Erfolg des Pro­jekts über­win­den.

Auch Kon­zerne wer­den geför­dert

Bevor sie ein pas­sen­des För­der­pro­gramm aus­wäh­len, soll­ten sich Inter­es­sierte fra­gen: Wo stehe ich mit mei­nem Pro­jekt? PIUS-​​Innovativ hat Pro­jekte der ange­wand­ten For­schung und Ent­wick­lung im Blick, bei der kon­krete Pro­dukte, Ver­fah­ren oder Dienst­leis­tun­gen (weiter)entwickelt wer­den, durch die eine CO2–Reduk­tion mög­lich ist. „Geför­dert wird, was gesell­schaft­li­che Rele­vanz hat, also markt­fä­hig ist und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens nach­hal­tig stei­gert“, so Manuel Sturm. Neu­ar­tige Tech­no­lo­gien zur Stei­ge­rung der Ener­gie– und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz, zur Lösung rele­van­ter Pro­blem­stel­lun­gen im Bereich des Recy­clings sowie Inno­va­tio­nen zur Ener­gie­er­zeu­gung und –spei­che­rung sind The­men­schwer­punkte.

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass eine grund­le­gende technisch-​​wissenschaftliche Pro­blem­stel­lung gelöst oder beste­hende Lösun­gen auf einen neuen Anwen­dungs­be­reich über­tra­gen wer­den. Die Ent­wick­lung muss auch ein wirt­schaft­li­ches Risiko beinhal­ten und kann daher nicht aus­schließ­lich aus Eigen­mit­teln finan­ziert wer­den.

Eine letzte häu­fige Stol­per­falle ist die Zeit­pla­nung des Pro­jek­tes, in der vor allem die erfor­der­li­chen Test­pha­sen für neue Pro­dukte oft deut­lich unter­schätzt wer­den. Eine nach­voll­zieh­bare Mei­len­stein­pla­nung ist ein wich­ti­ger Teil des Pro­jek­tes und sollte auch in der Bewer­bung für PIUS Inno­va­tiv nicht feh­len. Für das zwei­stu­fige Antrags­ver­fah­ren, das eine Pro­jekt­skizze und spä­ter ein Pro­jekt­kon­zept beinhal­tet, steht Ihnen Manuel Sturm zur Seite: „Stel­len Sie Ihr Pro­jekt ver­ständ­lich und anschau­lich vor, wer­fen Sie einen Blick in die Zukunft und auf die Markt­chan­cen Ihrer Inno­va­tion. Beleuch­ten Sie die Auf­ga­ben­ver­tei­lung und Rech­te­ver­wer­tung zwi­schen den Part­nern und bil­den Sie eine nach­voll­zieh­bare und trans­pa­rente Kos­ten– und Zeit­pla­nung ab.“

Ansprech­part­ner:
Manuel Sturm
HA Hes­sen Agen­tur GmbH Inno­va­ti­ons­för­de­rung Hes­sen
Tele­fon 0611 95017 – 8953
manuel.​sturm@​hessen-​agentur.​de