Know-how-Schutz: Änderungen für die Unternehmenspraxis – Frankfurt

An den Schutz von Paten­ten, Mar­ken und Gebrauchs­mus­tern denkt jeder. Was jedoch häu­fig ver­ges­sen wird, ist der Schutz von Know-​​how und Geschäfts­ge­heim­nis­sen. Dabei gehö­ren diese Geheim­nisse meist zu den wert­volls­ten Gütern eines Unter­neh­mens. Oft ver­schaf­fen gerade Wis­sens­vor­sprünge Wett­be­werbs­vor­teile gegen­über Kon­kur­ren­ten und sichern Markt­an­teile. Ein signi­fi­kant unein­heit­li­ches Schutz­ni­veau in der EU bremst der­zeit grenz­über­schrei­tende Inno­va­tio­nen aus. Diese diver­gie­ren­den Rege­lun­gen sol­len nun durch die EU-​​Know-​​how-​​Richtlinie ver­ein­heit­licht wer­den. Die im Juli 2016 in Kraft getre­tene Richt­li­nie muss inner­halb von zwei Jah­ren umge­setzt wer­den.

Die Refe­ren­ten Dr. Hans-​​Jürgen Ruhl und Dr. Jan-​​Felix Isele, Fach­an­wälte für gewerb­li­chen Rechts­schutz der Kanz­lei Dan­ckel­mann und Kerst, Frank­furt am Main, infor­mie­ren Sie in einer drei­stün­di­gen Ver­an­stal­tung in der IHK Fran­kurt am Main.