Informationsveranstaltung Medizinprodukte: UDI – Unique Device Identification: – gesetzliche Vorgaben und Umsetzung
08.05.2014, Darmstadt
Immer wieder wird die Frage gestellt, was die neue Kennzeichnungspflicht (UDI – Unique Device Identification) von Medizinprodukten für Hersteller und Anbieter bedeutet. Nach der Türkei dürfen Medizinprodukte der Klasse III ab dem 24.09.2014 nun auch nicht mehr ohne UDI in den USA verkauft werden! Die anderen beiden Klassen werden stufenweise folgen. In Europa soll die Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ebenfalls verpflichtend werden. Wir laden Sie ein sich im Rahmen der UDI-Informationsveranstaltung am 08. Mai in der IHK Darmstadt darüber zu informieren, was UDI ist, welche technischen Standards zu Grunde liegen und wie eine „Implementierung leicht gemacht“ wird.
Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden sie hier.