Neue Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand veröffentlicht

Am 15. April 2015 hat das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie den end­gül­ti­gen Text der neuen Richt­li­nie für das Zen­trale Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) ver­öf­fent­licht.

Die Richt­li­nie ist damit bereits for­mell in Kraft getre­ten; neue Anträge kön­nen ab dem 15. Mai 2015 gestellt wer­den, da dies eng an die aktu­ell lau­fende Pro­jekt­trä­ge­r­aus­schrei­bung gekop­pelt ist.

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