Neue Richtlinie für Patent- und Normenförderprogramm Wipano

Am 17.01.2020 hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium (BMWi) die neue Richt­li­nie zum För­der­pro­gramm Wipano ver­öf­fent­licht. Wipano för­dert den Tech­no­lo­gie– und Wis­sens­trans­fer durch Patente, Nor­mung und Stan­dar­di­sie­rung zur wirt­schaft­li­chen Ver­wer­tung inno­va­ti­ver Ideen der öffent­li­chen For­schung und Unter­neh­men.

För­der­ziel:

Im Rah­men der neuen Richt­li­nie för­dert das BMWi die effi­zi­ente Nut­zung von geis­ti­gem Eigen­tum sowie den Trans­fer neu­es­ter For­schungs­er­geb­nisse in die Nor­mung.

Gegen­stand der För­de­rung:

Wipano unter­stützt Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen und KMU bis 249 Mit­ar­bei­ter, ihre FuE-​​Ergebnisse zu sichern und zu ver­mark­ten. Gegen­stand der För­de­rung ist der gesamte Pro­zess der Schutz­rechts­an­mel­dung, von der Über­prü­fung bis zur Ver­wer­tung der Idee. Schutz­rechte im Sinne die­ser Richt­li­nie sind Patente und Gebrauchs­mus­ter. Es wer­den zudem Pro­jekte geför­dert, die neu­este Erkennt­nisse der For­schung in Nor­men und Stan­dards über­füh­ren und damit direkt und mit gro­ßer Ver­brei­tung der Wirt­schaft zur Ver­fü­gung ste­hen.

Zuwen­dungs­emp­fän­ger bei „Paten­tie­rung und Ver­wer­tung“:

Antrags­be­rech­tigt sind Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen, KMU der gewerb­li­chen Wirt­schaft mit bis zu 249 Mit­ar­bei­tern sowie Ange­hö­rige der Freien Berufe, und zwar sowohl als Ein­zel­an­trag­stel­ler als auch im Ver­bund.

Zuwen­dungs­emp­fän­ger „Nor­men und Stan­dar­di­sie­rung“:

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men mit bis zu 1000 Mit­ar­bei­tern sowie Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen. Letz­tere jedoch nur im Ver­bund mit Unter­neh­men.

Höhe der Zuwen­dung bei „Nor­men und Stan­dar­di­sie­rung“:

Bei Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten ist die Zuwen­dungs­höhe je Ver­bund­part­ner eines Pro­jekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der För­der­zeit­raum beträgt in der Regel 24 Monate.

Bei Nor­mungs­pro­jek­ten von Unter­neh­men beträgt die Zuwen­dung bis zu 40.000 Euro, wobei der För­der­zeit­raum 36 Monate nicht über­schrei­ten darf.

Diese Richt­li­nie tritt mit Wir­kung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezem­ber 2023. Es ist eine lau­fende Antrag­stel­lung bis zum 30. Juni 2023 mög­lich. Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

 

Ansprech­part­ner:

Dr. Kai Blanck

Tel.: 069 2197 – 1428

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