Nanomaterialien anwendungssicher und umweltverträglich entwickeln und nutzen
Die Bundesbehörden führen ihr kooperatives und übergreifendes Programm zur Erarbeitung von Sicherheitsrichtlinien für Nanomaterialien und andere neuartige Werkstoffe seit 2008 erfolgreich fort. Es hat bereits zu einem deutlichen Wissenszuwachs im Bereich der sicheren Handhabung der neuen Stoffe geführt. Dieses Wissen ist später auch in die europäische Debatte um die Anpassung der Stoffgesetzgebungen für Nanomaterialien eingeflossen. Am 14.09.16 hat die Bundesregierung ihren neuen Aktionsplan „Nanotechnologie 2020“ veröffentlicht. Ziel ist die wissenschaftliche Einschätzung der Problematik, um die künftige Weiterentwicklung von Schutzvorschriften auf Landes– und EU-Ebene zu ermöglichen.
Die Forschungsstrategie wird durch eigene Forschung der beteiligten Häuser, Ausschreibung und Vergabe von Forschungsdienstleistungen an Dritte sowie durch Beteiligung an vorwiegend öffentlich geförderten Drittmittelprojekten umgesetzt. Die Forschungsstrategie, die wie der Aktionsplan „Nanotechnologie“ für den Zeitraum bis 2020 angelegt ist, wird durch eine Expertengruppe der beteiligten Bundesbehörden begleitet und evaluiert.
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