
IT-Sicherheit stärken: NIS-2-Anforderungen verstehen & Schwachstellen gezielt erkennen
Gesetzliche Anforderungen
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick, über die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit in Unternehmen und wer davon betroffen ist. Die NIS-2-Richtlinie strebt an, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Infrastruktur sicher und resilient zu gestalten. Am Ende des Webinars bleibt genügend Zeit, um offengebliebene Fragen zu klären.
NIS-2-Richtlinie wer ist betroffen
Die Richtlinie erfasst diverse Sektoren wie Energie, Transport/Verkehr, Finanzen/Versicherungen, Gesundheit, Forschung, Chemie, Wasser/Abwasser, IT und Telekommunikation, Ernährung und Entsorgung.
Viele Unternehmen fallen in eine diese Sektoren und müssen künftig erhöhte Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit umsetzen und nachweisen. Auch die Lieferkette dieser Unternehmen hat mit Anforderungen zu rechnen, die vertraglich weitergegeben werden. Damit kann Cybersicherheit zum strategischen Vorteil werden.
Pentesting – die beauftragte Suche nach Schwachstellen
Dieses Webinar richtet sich an (IT-)Verantwortliche in Unternehmen und beschäftigt sich damit, was genau NIS-2 ist, für wen die Richtline gilt und welche Anforderungen damit einhergehen. Verschiedene Aspekte des Risikomanagements werden erläutert und Pentesting – die beauftragte Suche nach Schwachstellen („hacken“) – wird als ein Baustein genauer erörtert. Dazu werden verschiedene Pentesting-Ansätze im Überblick für verschiedene Reifegrade vorgestellt und Möglichkeiten mit konkreten Optionen und Beispielen beleuchtet.
Nina Wagner IT-Security-Consultant, Geschäftsführerin der MindBytes GmbH
Nina Wagner ist Mitgründerin der Mindbytes GmbH und hat an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Mathematik studiert. Seit ihrem Abschluss ist Sie in der IT-Sicherheit tätig und hat in dieser Zeit über 100 Projekte umgesetzt. Durch Ihre fundierte Erfahrung als Pen-Testerin greift Sie in ihren Vorträgen auf Praxiswissen zurück, dass von den Teilnehmern sehr geschätzt wird.

Dr. Patrick Grosmann, Rechtsanwalt bei FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Dr. Patrick Grosmann ist Rechtsanwalt bei FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG und auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Er berät und unterstützt seine Mandanten bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und dem Schutz vor Cyberangriffen sowie bei streitigen Verfahren. Er ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und neben seiner Tätigkeit bei FPS außerdem als Dozent für Datenschutzbeauftragte tätig.

Titelbildquelle: AdobeStock_568480713
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Janis Milde
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