Industrie 4.0: Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung (InWandel)

Ziel der För­der­richt­li­nie ist die Stei­ge­rung der Wand­lungs­fä­hig­keit in pro­du­zie­ren­den Unter­neh­men durch die Ent­wick­lung, Gestal­tung und Ein­füh­rung inno­va­ti­ver Sys­tem­lö­sun­gen sowie die pro­to­ty­pi­sche Umset­zung in ver­schie­de­nen Anwen­dun­gen.

Laut Bekannt­ma­chung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für For­schung und Ent­wick­lung (BMBF) ist der Zweck der För­der­richt­li­nie „InWan­del“, Unter­neh­men dabei zu unter­stüt­zen, durch den Ein­satz der neuen Tech­no­lo­gien und Metho­den ihre Wand­lungs­fä­hig­keit auf einer qua­li­ta­tiv höhe­ren Stufe als bis­her umset­zen zu kön­nen. Indus­trie 4.0-Lösungen und der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) kön­nen zen­trale stra­te­gi­sche Auf­ga­ben bei der Kon­so­li­die­rung von Ver­än­de­run­gen ermög­li­chen.

Es sol­len ins­be­son­dere pro­du­zie­rende Unter­neh­men und deren Dienst­leis­ter dabei unter­stützt wer­den, ihre vor­han­de­nen oder neuen Indus­trie 4.0-Systeme und –Struk­tu­ren opti­mal und lang­fris­tig auf Ver­än­de­run­gen aus­zu­rich­ten. Die kon­kre­ten Wirk­me­cha­nis­men der Wand­lungs­fä­hig­keit sol­len dazu ein­ge­hend sys­te­misch erforscht und auch geeig­nete Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, ins­be­son­dere für den Mit­tel­stand, ent­wi­ckelt wer­den.

Details ent­neh­men Sie bitte der Bekannt­ma­chung der För­der­richt­li­nie.

Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist grund­sätz­lich das Zusam­men­wir­ken von meh­re­ren unab­hän­gi­gen Part­nern zur Lösung von gemein­sa­men For­schungs­vor­ha­ben (Ver­bund­pro­jekte), die den Stand der Tech­nik deut­lich über­tref­fen. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sowie Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen und wei­tere Orga­ni­sa­tio­nen.

Quelle:  DIHK