Industrie 4.0: Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung (InWandel)
Ziel der Förderrichtlinie ist die Steigerung der Wandlungsfähigkeit in produzierenden Unternehmen durch die Entwicklung, Gestaltung und Einführung innovativer Systemlösungen sowie die prototypische Umsetzung in verschiedenen Anwendungen.
Laut Bekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung und Entwicklung (BMBF) ist der Zweck der Förderrichtlinie „InWandel“, Unternehmen dabei zu unterstützen, durch den Einsatz der neuen Technologien und Methoden ihre Wandlungsfähigkeit auf einer qualitativ höheren Stufe als bisher umsetzen zu können. Industrie 4.0-Lösungen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) können zentrale strategische Aufgaben bei der Konsolidierung von Veränderungen ermöglichen.
Es sollen insbesondere produzierende Unternehmen und deren Dienstleister dabei unterstützt werden, ihre vorhandenen oder neuen Industrie 4.0-Systeme und –Strukturen optimal und langfristig auf Veränderungen auszurichten. Die konkreten Wirkmechanismen der Wandlungsfähigkeit sollen dazu eingehend systemisch erforscht und auch geeignete Handlungsempfehlungen, insbesondere für den Mittelstand, entwickelt werden.
Details entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung der Förderrichtlinie.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen.
Quelle: DIHK