Go-Digital: Förderung von Homeoffice

Go-​​Digital ist ein För­der­pro­gramm, mit dem die Ein­rich­tung von Homeoffice-​​Plätzen finan­zi­ell unter­stützt wer­den kann. Ein vor­zei­ti­ger Maß­nah­men­be­ginn ist jetzt ohne Zuwen­dungs­be­scheid mög­lich.

Kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) kön­nen ab sofort mehr Unter­stüt­zung erhal­ten, wenn sie kurz­fris­tig Homeoffice-​​Arbeitsplätze schaf­fen. Kon­kret heißt das: Erstat­tet wer­den bis zu 50 Pro­zent der Kos­ten einer unter­stüt­zen­den Bera­tung durch ein vom Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium auto­ri­sier­tes Bera­tungsunter­neh­men. Das För­der­pro­gramm „go-​​digital“ wurde hierzu erwei­tert und sieht dazu ein schnel­les und unbü­ro­kra­ti­sches Ver­fah­ren vor.

Die För­de­rung go-​​digital  deckt unter­schied­li­che Leis­tun­gen ab. Dazu zäh­len vor allem der Auf­bau sowie das Ein­rich­ten der zuge­hö­ri­gen Hard­ware. Aber auch Soft­ware, die dabei zum Ein­satz kommt und über die gän­gi­gen Stan­dards hin­aus­geht, ist för­der­fä­hig. Betriebe, die von der För­de­rung pro­fi­tie­ren wol­len, müs­sen zunächst über die Bera­ter­land­karte ein Bera­tungs­un­ter­neh­men in ihrer Region suchen und ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch füh­ren. Beson­ders wich­tig für kleine Unter­neh­men: Das Bera­tungs­un­ter­neh­men über­nimmt dann alle wei­te­ren Schritte: von der Bean­tra­gung der För­de­rung bis hin zur Ein­rich­tung von Homeoffice-​​Arbeitsplätzen.

Vor­ge­hens­weise

  • Inter­es­sierte Unter­neh­men suchen sich einen zer­ti­fi­zier­ten go-​​digital Bera­ter in Ihrer Umge­bung (siehe hier) und füh­ren ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch durch. Wenn die­ser der Auf­fas­sung ist, dass Ihr Vor­ha­ben wahr­schein­lich för­der­fä­hig ist, füllt er für das Unter­neh­men den För­der­an­trag aus.
  • Der Bera­ter reicht für das Unter­neh­men über das Por­tal easy-​​Online den voll­stän­di­gen För­der­an­trag ein.
  • Das dadurch ent­ste­hende Doku­ment „Antrag für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis“ (AZA) schickt der Bera­ter für das Unter­neh­men an den Pro­jekt­trä­ger Euro­Norm (E-​​Mail: go-​digital@​euronorm.​de,  Tel: 030 97003 – 333).
  • Euro­Norm prüft kurz den Antrag und bestä­tigt den Ein­gang.
  • Mit Erhalt der Ein­gangs­be­stä­ti­gung durch Euro­Norm kön­nen die Unter­neh­men die Maß­nah­men star­ten. Der Ver­sand des Zuwen­dungs­be­scheids erfolgt 8 – 9 Wochen spä­ter.

Geför­dert wer­den Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und des Hand­werks mit weni­ger als 100 Beschäf­tig­ten und einem Vor­jah­res­um­satz oder einer Vor­jah­res­bi­lanz von höchs­tens 20 Mil­lio­nen Euro.

Ansprech­part­ner:

Feli­ci­tas von Bre­dow
Tel.: 030 – 20308-​​2214
E-​​Mail: vonbredow.​felicitas@​dihk.​de

Johan­nes Mel­zer
Tel.: 030 203 208 2107
E-​​Mail: melzer.​johannes@​dihk.​de