Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement
Gefördert werden Sach– und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes beim Antragsteller zusätzlich neu eingestellt wird (Klimaschutzmanager/in) und die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten („Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“, „Klimafreundliche Mobilität“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Industrie– und Gewerbegebiete“) übernimmt. Die Umsetzung der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller.
- Einreichungsfrist 01. Januar 2015 – 31. Dezember 2015