Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement

Geför­dert wer­den Sach– und Per­so­nal­aus­ga­ben für Fach­per­so­nal, das im Rah­men des Pro­jek­tes beim Antrag­stel­ler zusätz­lich neu ein­ge­stellt wird (Klimaschutzmanager/​in) und die fachlich-​​inhaltliche Unter­stüt­zung bei der Umset­zung von inte­grier­ten Kli­ma­schutz­kon­zep­ten und Teil­kon­zep­ten („Kli­ma­schutz in eige­nen Lie­gen­schaf­ten“, „Kli­ma­freund­li­che Mobi­li­tät“, „Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del“ und „Indus­trie– und Gewer­be­ge­biete“) über­nimmt. Die Umset­zung der Kon­zepte sowie die not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen lie­gen in der Ver­ant­wor­tung der Antrag­stel­ler.

  • Ein­rei­chungs­frist 01. Januar 2015 – 31. Dezem­ber 2015

Lesen Sie hier wei­ter…