Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit ab Dezember 2024: Was Hersteller wissen müssen
Die CE-Richtlinien und –Verordnungen legen Mindestsicherheitsstandards für Produktgruppen fest, die potenziell gefährlich sein können. Dazu gehören unter anderem Maschinen, Spielzeuge, Druckbehälter und Elektrogeräte.
Das deutsche Produktsicherheitsgesetz gilt für alle Produkte. Sein Ziel ist, sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen. Das Gesetz verlangt eine Kennzeichnung, die es Verbrauchern ermöglicht, den Hersteller zu finden, falls das Produkt nicht sicher ist. Zudem müssen Hersteller die Risiken eines Produkts identifizieren, dokumentieren und gegebenenfalls den Marktüberwachungsbehörden melden.
Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) wurde im Juni 2023 als europäische Regelung eingeführt.
Ab dem 13. Dezember 2024 wird die neue Verordnung EU-weit verbindlich, nach einer Übergangsfrist. Ähnlich wie beim deutschen Produktsicherheitsgesetz betrifft dies alle Produkte, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt angeboten werden, sofern keine spezifischen EU-Bestimmungen wie die Maschinenrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie gelten.
Die EU reagiert auf veränderte Vertriebswege z. B. dadurch, dass Onlinehändler stärker in die Verantwortung genommen werden. Unternehmen haben einen gewissen Mehraufwand, weil beispielsweise für jedes von der Regulierung betroffene Produkt eine Risikoanalyse durchgeführt und eine technische Dokumentation erstellt werden muss. Diese besteht im Kern aus einer allgemeinen Beschreibung und den für die Bewertung der Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Sie muss bei Bedarf den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Bestimmte Produktkategorien wie Arznei-, Lebens-, Futter– und Pflanzenschutzmittel betrifft die Regelung nicht.
Das Thema wird auch in den „20. Kasseler CE-Gesprächen“ behandelt.
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