EU IPO Zuschuss

Seit Anfang des Jah­res wur­den durch deut­sche Unter­neh­men bereits mehr als 800 Anträge auf För­de­rung einer Marken-​​, Patent– bzw. Desi­gnan­mel­dung gestellt und damit EU-​​Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebun­den. Knapp 85% aller Antrag­stel­ler sind Kleinst­un­ter­neh­men mit bis zu 10 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern.

Unter fol­gen­dem Link kön­nen Sie Ihren Antrag beim EU IPO (Amt der Euro­päi­schen Union für geis­ti­ges Eigen­tum) stel­len:

https://​euipo​.europa​.eu/​o​h​i​m​p​o​r​t​a​l​/​e​n​/​o​n​l​i​n​e​-​s​e​r​v​i​c​e​s​/​s​m​e​-fund

Wer kann den KMU-​​Fonds in Anspruch neh­men?

Der KMU-​​Fonds bie­tet allen KMU mit Sitz in der Euro­päi­schen Union finan­zi­elle Unter­stüt­zung.

Anträge kön­nen von Inha­bern, beauf­trag­ten Ange­stell­ten oder von im Namen des KMU han­deln­den Bevoll­mäch­tig­ten ein­ge­reicht wer­den. Bewil­ligte Finanz­hil­fen wer­den stets direkt an das KMU über­wie­sen.

Wie funk­tio­niert der KMU-​​Fonds?

Der KMU-​​Fonds ist ein Erstat­tungs­pro­gramm, bei dem Gut­scheine aus­ge­ge­ben wer­den, mit denen die Gebüh­ren für die aus­ge­wähl­ten Akti­vi­tä­ten teil­weise gedeckt wer­den kön­nen. Je nach Vor­ha­ben ste­hen zwei Arten von Gut­schei­nen zur Ver­fü­gung:

  • Gut­schein 1
    • 1.500 Euro für Gebüh­ren für Mar­ken– und Desi­gnan­mel­dun­gen und/​oder IP-​​Scans (Ein IP-​​Scan ist eine Vor­ab­dia­gnose von Rech­ten des geis­ti­gen Eigen­tums und kann bei der Ent­schei­dung hel­fen, wel­che Rechte des geis­ti­gen Eigen­tums Sie anmel­den möch­ten, wie Sie das Port­fo­lio Ihres Unter­neh­mens im Bereich des geis­ti­gen Eigen­tums ent­wi­ckeln und wie Sie für die Zukunft pla­nen, wenn Sie bereits Rechte des geis­ti­gen Eigen­tums ein­ge­tra­gen haben. Die Vor­ab­dia­gnose von Rech­ten des geis­ti­gen Eigen­tums (IP Scan) stellt keine Rechts­dienst­leis­tung dar und ist auch keine Neuheitsrecherche/​Marken– oder Desi­gn­re­cher­che.)
  • Gut­schein 2
    • 750 Euro für Patent­ge­büh­ren.

Damit Sie den Zuschuss aus dem KMU-​​Fonds erhal­ten kön­nen, hal­ten Sie sich bitte genau den vom EU IPO vor­ge­ge­be­nen Ablauf:

So müs­sen Sie zuerst den Zuschuss beim EU IPO bean­tra­gen und kön­nen dann erst einen Ter­min für einen IP-​​Scan ver­ein­ba­ren. Alle Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auf der Inter­net­seite des EUIPO. Außer­dem gibt es dort FAQs (häu­fige Fra­gen und Ant­wor­ten) zum KMU-​​Fonds. Wei­tere Fra­gen rich­ten Sie bitte direkt an das EU IPO. Auf der EU IPO-​​Internetseite fin­den Sie auch deutsch­spra­chige Ansprech­per­so­nen.

Wich­tig: Zuerst den Zuschuss unter https://​euipo​.europa​.eu/​o​h​i​m​p​o​r​t​a​l​/​e​n​/​o​n​l​i​n​e​-​s​e​r​v​i​c​e​s​/​s​m​e​-fund bean­tra­gen, Finanz­hil­fe­be­scheid des EU IPO abwar­ten, dann IP-​​Scan-​​Termin durch­füh­ren bzw. Patent, Marke oder Design anmel­den, dann Erstat­tungs­an­trag für die durch­ge­führte Maß­nahme ein­rei­chen und Geld­ein­gang erwar­ten.

Der „Ideas Powered for busi­ness SME Fund“ (dt.: „KMU-​​Fonds“) ist ein Finanz­hil­fe­pro­gramm zur Unter­stüt­zung der Rechte des geis­ti­gen Eigen­tums von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) in der EU. Er ist eine Initia­tive der Euro­päi­schen Kom­mis­sion, die vom Amt der Euro­päi­schen Union für geis­ti­ges Eigen­tum (EU IPO) umge­setzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezem­ber 2022 läuft. Die Mit­tel sind begrenzt und wer­den in der Rei­hen­folge der Antrags­ein­gänge ver­ge­ben.

*Als KMU gel­ten nach Defi­ni­tion der Euro­päi­schen Kom­mis­sion Unter­neh­men mit weni­ger als 250 Beschäf­tig­ten. Sie sol­len einen Jah­res­um­satz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Bilanz­summe von höchs­tens 43 Mio. Euro haben. (Quelle: EU-​​Kommission). Spe­zi­ell für KMUs bie­tet das DPMA auf sei­ner Web­site viele nütz­li­che Infor­ma­tio­nen an: https://​www​.dpma​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​k​m​u​/​i​n​d​e​x​.html.