EU-Einigung für mehr alternative Antriebe bei der öffentlichen Hand

EU-​​Rat und –Par­la­ment haben sich Mitte Februar auf Quo­ten für emis­si­ons­arme Fahr­zeuge in der öffent­li­chen Beschaf­fung geei­nigt. Die „Clean Vehi­cles Direc­tive“ legt fest, dass in Deutsch­land ab 2026 etwa 65 Pro­zent der neu beschaff­ten Busse alter­na­tive Antriebe (Gas, Was­ser­stoff, Strom) haben müs­sen. 35  Pro­zent der bestell­ten klei­nen Nutz­fahr­zeuge und Pkw müs­sen ab 2026 Null-​​Emissionsfahrzeuge sein.

Die Clean Vehi­cles Direc­tive ver­pflich­tet die öffent­li­che Hand, bei Bestel­lung und Beauf­tra­gung von Stra­ßen­fahr­zeu­gen deut­lich ver­schärfte Anfor­de­run­gen an CO2-​​Emissionen umzu­set­zen. Ver­bind­li­che Quo­ten bei der Bestel­lung  sau­be­rer Fahr­zeuge („Clean Vehi­cles“) wer­den für den Zeit­raum bis Ende 2025 sowie für 2026 bis 2030 fest­ge­legt. Umfasst von den Quo­ten sind Pkw, leichte Nutz­fahr­zeuge, aber auch schwere Nutz­fahr­zeuge und Busse.

Clean Vehi­cles“ sind wie folgt defi­niert: Als „sau­bere“ Pkw und leichte Nutz­fahr­zeuge bis 3,5 t (M1, M2, N1) gel­ten bis Ende 2025 Fahr­zeuge mit weni­ger als 50 g CO2/​km, danach gel­ten 0 g CO2/​km. Ent­spre­chend der jetzt eben­falls ver­ein­bar­ten CO2-​​Grenzwerte für Pkw und der Tank-​​to-​​wheel-​​Betrachtung, darf die öffent­li­che Hand zur Erfül­lung der Quote damit ab 2026 nur noch Brenn­stoff­zel­len– und reine Bat­te­rie­fahr­zeuge beschaf­fen. Die Strenge der Quo­ten wird nach Wirt­schafts­kraft der Mit­glieds­staa­ten dif­fe­ren­ziert. Bei leich­ten Nutz­fahr­zeu­gen in Deutsch­land muss die öffent­li­che Hand bereits 30 Monate nach Inkraft­tre­ten der Richt­li­nie  (vor­aus­sicht­lich ab 2022) sicher­stel­len, dass 35 Pro­zent der beschaff­ten Fahr­zeuge „Clean Vehi­cles“ sind.

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