Erste Ausschreibung für das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (nicht-technische Innovationen)

Die Aus­schrei­bung des BMWi zu digi­ta­len und daten­ge­trie­be­nen Geschäfts­mo­del­len und Pio­nier­lö­sun­gen star­tete am 18. Dezem­ber 2019. Die Frist für die Ein­rei­chung der Teil­nah­me­an­träge endet am 28. Februar 2020 um 12:00 Uhr.

Mit dem neuen Inno­va­ti­ons­pro­gramm für Geschäfts­mo­delle und Pio­nier­lö­sun­gen (IGP) för­dert das BMWi unter ande­rem die Ent­wick­lung inno­va­ti­ver Apps, neue inter­net­ba­sierte For­men der Kun­den­an­spra­che, digi­tale Platt­for­men sowie inno­va­tive Geschäfts­mo­delle, die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung nut­zen. Es geht somit um markt­nahe, nicht­tech­ni­sche Inno­va­tio­nen. Dabei kön­nen bei den vom IGP unter­stütz­ten Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten und –netz­wer­ken zwar neue Tech­no­lo­gien eine große Rolle spie­len – sie müs­sen dies aller­dings nicht zwin­gend; wich­tig ist viel­mehr die Neu­ar­tig­keit der Pro­blem­lö­sung.

Die Rah­men­be­din­gun­gen der För­de­rung sind in der IGP-​​Richtlinie fest­ge­legt. Zusam­men mit dem aktu­el­len Aus­schrei­bungs­text und vie­len prak­ti­schen Infor­ma­tio­nen ist die Richt­li­nie hier zu fin­den. Für das zweite Quar­tal 2020 ist ein zwei­ter Auf­ruf geplant, der beson­ders auf kul­tur– und krea­tiv­wirt­schaft­li­che Inno­va­tio­nen zielt. Ein drit­ter Auf­ruf soll vor­aus­sicht­lich Inno­va­tio­nen mit einem beson­ders hohen „Social Impact“ adres­sie­ren. Das IGP ist als Pilot­för­de­rung ange­legt. Es ste­hen rund 25 Mil­lio­nen Euro über vier Jahre zur Ver­fü­gung.

 

Ansprech­part­ne­rin:

Feli­ci­tas von Bre­dow

vonbredow.​felicitas@​dihk.​de