BSI als Zugelassene Stelle für UKCA-Kennzeichnung bestätigt

Nach dem voll­zo­ge­nen Brexit führt Groß­bri­tan­nien ein eige­nes Zei­chen an Stelle der CE-​​Kennzeichnung ein. Jetzt wurde eine erste „Benannte Stelle“ für die Aus­stel­lung von Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen ver­öf­fent­licht.

BSI wurde vom Depart­ment for Busi­ness, Energy and Indus­trial Stra­tegy  (BEIS) dar­über infor­miert, dass wir den Sta­tus als zuge­las­se­nen Stelle (Appro­ved Body 0086) für die UKCA-​​Kennzeichnung erhal­ten haben. Die neue  Kenn­zeich­nung ist für das Inver­kehr­brin­gen rele­van­ter regu­lier­ter Pro­dukte  in Eng­land, Schott­land und Wales ab dem 1. Januar 2021 erfor­der­lich. BSI wird auch wei­ter­hin eine Benannte Stelle für den nord­iri­schen Markt sein.

Das UKCA-​​Zeichen ersetzt die CE-​​Kennzeichnung in Groß­bri­tan­nien (GB),  obwohl die CE-​​Kennzeichnung für Pro­dukte, die auf dem GB-​​Markt in Ver­kehr gebracht wer­den und von einer in der EU Benann­ten Stelle zer­ti­fi­ziert wur­den, noch bis Ende Dezem­ber 2021 [*1] aner­kannt wird.

Als zuge­las­sene Stelle kann BSI mit Unter­neh­men an den erfor­der­li­chen Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren arbei­ten, die es ihnen ermög­li­chen, die UKCA-​​Kennzeichnung auf den fol­gen­den Pro­duk­ten anzu­brin­gen:

  • Bau­pro­dukte, die der Bau­pro­duk­ten­ver­ord­nung (EU BauPVO) unter­lie­gen
  • Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA)
  • Gas­ge­räte
  • Druck­ge­räte
  • Auf­züge, die unter die Auf­zugs­richt­li­nie fal­len
  • Schiffsausrüstung[*2]
  • Mess­ge­räte
  • Funk­ge­räte

Meh­rere Unter­neh­men haben bereits das UKCA-​​Zeichen bei BSI erhal­ten. Die von BSI zer­ti­fi­zier­ten Unter­neh­men kön­nen hier im BSI Veri­feye Ver­zeich­nis ein­ge­se­hen wer­den.

Shahm Bar­hom, Group Pro­duct Cer­ti­fi­ca­tion Direc­tor bei BSI, sagt:  „Wir haben uns ver­pflich­tet, Unter­neh­men dabei zu unter­stüt­zen, in die­ser neuen regu­la­to­ri­schen Land­schaft Wider­stands­fä­hig­keit zu ermög­li­chen und Ver­trauen zu för­dern. Wir freuen uns, dass wir den Sta­tus einer zuge­las­se­nen Stelle (Appro­ved Body) zeit­nah erhal­ten haben. Unser Team ist bereit nach­zu­wei­sen, dass ihre Pro­dukte den rele­van­ten natio­na­len, regio­na­len und/​oder inter­na­tio­na­len Stan­dards ent­spre­chen.“

BSI wird wei­ter­hin CE-​​Kennzeichnungsdienste für den Markt­zu­gang in der  EU27 über unsere nie­der­län­di­sche Benannte Stelle (2797) [*3] anbie­ten,  sowie viele andere glo­bale Markt­zu­gangs­lö­sun­gen, ein­schließ­lich unse­res  Ver­trau­ens­zei­chens, der BSI Kite­mark™.

Für wei­tere Details besu­chen Sie bitte
https://​www​.bsig​roup​.com/​d​e​-​D​E​/​U​n​s​e​r​e​-​D​i​e​n​s​t​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​/​P​r​o​d​u​k​t​z​e​r​t​i​f​i​z​i​e​r​u​n​g​/​u​k​c​a​-​z​e​i​chen/

[*1] Die CE-​​Kennzeichnung in Ver­bin­dung mit der UKNI-​​Kennzeichnung wird für den nord­iri­schen Markt ver­wen­det.

[*2] Die UKCA-​​Kennzeichnung wird nicht für Schiffs­aus­rüs­tung ver­wen­det; es wer­den sepa­rate Kon­for­mi­täts­kenn­zeich­nun­gen ver­wen­det.

[*3] BSI ist eine Benannte Stelle für die Gas­ge­rä­te­richt­li­nie (GAR), die Bau­pro­duk­ten­ver­ord­nung (BauPVO), die Richt­li­nie für per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA) und die Druck­ge­rä­te­richt­li­nie (PED).

N.B. Diese Pres­se­mit­tei­lung deckt keine Medi­zin­pro­dukte oder IVD ab, da die Zeit­pläne unter­schied­lich sind.

Quelle