Brexit und CE-Konformitätserklärung
Die Europäische Kommission hat Unternehmen in einem offiziellen Schreiben davor gewarnt, dass der Brexit auch Auswirkungen auf die CE-Konformitätsverfahren haben wird.
Betroffen sind Importeure z. B. von Maschinen, Medizinprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten und Spielzeug, um nur einige Warengruppen zu nennen. Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union im März 2019 ohne Austrittsabkommen verlassen, verlieren Zertifikate von britischen Prüfinstituten (notified bodies) in der EU mit ihren verbleibenden 27 Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit. Sie werden am 29.03.19 um 0:00 Uhr aus der NANDO Liste gestrichen.
Unternehmen, die Produkte mit Zertifikaten britischer „benannter Stellen“ auf den Markt bringen und dies weiterhin tun wollen, sollten sich neue Zertifizierer innerhalb der EU-27 suchen. German Trade and Invest weist in einem Schreiben auf eine weitere Option hin: das bestehende Dossier auf einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen zu lassen. Hierzu könnte eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie einer neuen „benannten Stelle“ notwendig sein.
Alle Unternehmen, die Produkte aus Großbritannien einführen, sollten sich jetzt informieren und nicht warten, bis Produkte im Zoll fest gehalten werden.
IHK Hessen innovativ bietet zum genannten Themenkomplex eine Erstberatung an.