Brexit und CE-Konformitätserklärung

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hat Unter­neh­men in einem offi­zi­el­len Schrei­ben davor gewarnt, dass der Brexit auch Aus­wir­kun­gen auf die CE-​​Konformitätsverfahren haben wird.

Betrof­fen sind Impor­teure z. B. von Maschi­nen, Medi­zin­pro­duk­ten, elek­tri­schen und elek­tro­ni­schen Gerä­ten und Spiel­zeug, um nur einige Waren­grup­pen zu nen­nen. Sollte das Ver­ei­nigte König­reich die Euro­päi­sche Union im März 2019 ohne Aus­tritts­ab­kom­men ver­las­sen, ver­lie­ren Zer­ti­fi­kate von bri­ti­schen Prüf­ins­ti­tu­ten (noti­fied bodies) in der EU mit ihren ver­blei­ben­den 27 Mit­glied­staa­ten ihre Gül­tig­keit. Sie wer­den am 29.03.19 um 0:00 Uhr aus der NANDO Liste gestri­chen.

Unter­neh­men, die Pro­dukte mit Zer­ti­fi­ka­ten bri­ti­scher „benann­ter Stel­len“ auf den Markt brin­gen und dies wei­ter­hin tun wol­len, soll­ten sich neue Zer­ti­fi­zie­rer inner­halb der EU-​​27 suchen. Ger­man Trade and Invest weist in einem Schrei­ben auf eine wei­tere Option hin: das beste­hende Dos­sier auf einen ande­ren EU-​​Mitgliedstaat über­tra­gen zu las­sen. Hierzu könnte eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Unter­neh­men, der bri­ti­schen sowie einer neuen „benann­ten Stelle“ not­wen­dig sein.

Alle Unter­neh­men, die Pro­dukte aus Groß­bri­tan­nien ein­füh­ren, soll­ten sich jetzt infor­mie­ren und nicht war­ten, bis Pro­dukte im Zoll fest gehal­ten wer­den.

IHK Hes­sen inno­va­tiv bie­tet zum genann­ten The­men­kom­plex eine Erst­be­ra­tung an.